Inhalt
- Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
- Anspruch auf Vorschüsse auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
- Erweiterte telefonische Erreichbarkeit der Arbeitsagentur
- Informationsportal Coronavirus in Sachsen
- Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen, Abmilderung der Belastungen für Arbeitnehmer
- Anpassungen beim Elterngeld
- Schnelle Hilfe durch die Bürgerstiftung Limbach-Oberfrohna
- Wenn die Schule zu Hause stattfindet – Tipps für Familien
- Kurzgeschichten zum Download
- Maßnahmen zum Gewaltschutz in der Corona-Krise
- Informationen zum Wohngeld
1. Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Hier finden Sie Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen.
Mit dem Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) wurde u. a. beschlossen, den Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend zu erleichtern.
Die Bemessung des Kinderzuschlags wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst. Diese Maßnahmen stärken insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Selbständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten. Der Kinderzuschlag soll befristet so umgestaltet werden, dass er für Familien, die die Leistung beantragen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst. Die Prüfung des Kinderzuschlags soll ausnahmsweise auf das Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung bezogen werden. Zudem solle eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens erfolgen, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen. Um die Familienkasse zu entlasten und Familien im Kinderzuschlag einfacher zu unterstützen, soll außerdem eine einmalige Verlängerung für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag eingeführt werden.
Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung – www.notfall-kiz.de
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2. Völlig mittellos und Lebensunterhalt/ Existenzminimum nicht gesichert - Anspruch auf Vorschüsse auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 42 SGB I
Anspruch auf Hartz IV Vorschuss
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf einen Hartz IV Vorschuss, sobald alle drei der genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn
- dem Grunde nach ein Hartz IV Anspruch besteht
- das Jobcenter längere Zeit benötigt, um einen Bescheid über den Antrag zu erlassen
- der Hilfebedürftige einen Antrag auf einen Vorschuss stellt
(Antragsteller auf einen Vorschuss, die im laufendem Hartz IV Bezug stehen, erfüllen damit formal alle Voraussetzungen, um einen Vorschuss zu erhalten)
Vorschuss bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsleistungen
Bei einem Neuantrag muss zunächst überprüft werden, ob Anspruch auf Hartz IV Leistungen besteht. Kann der Antragsteller jedoch nachweisen, dass er völlig mittellos und sein Lebensunterhalt/ Existenzminimum nicht gesichert ist und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitslosengeldes II (Erwerbsfähigkeit, Altersbeschränkung), kann das Jobcenter hier den Antrag auf Vorschuss nicht ablehnen.
Hartz IV Vorschuss beantragen
Um einen Vorschuss auf die Hartz 4 Leistungen erhalten zu können, muss der Hilfebedürftige ihn auch zwingend beantragen. Ein spezieller Antragsvordruck ist nicht erforderlich, vielmehr reicht ein formloses Schreiben (siehe Musterschreiben).
Bei diesem Antrag muss der Hilfebedürftige allerdings deutlich machen, warum er den Vorschuss bereits vor der nächsten Auszahlung von Hartz IV Leistungen benötigt.
Es wird dringend empfohlen, bei einem Neuantrag auch gleichzeitig einen Antrag auf den Vorschuss zu stellen.
https://www.hartziv.org/hartz-iv-vorschuss.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-42_ba015876.pdf
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll für die Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 vorgesehen werden:
- eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,
- eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
- Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
Im Jobcenter Zwickau ist die Antragstellung ALG II formlos möglich, nutzen Sie dazu die E-Mail-Adresse, das Kontaktformular auf der Homepage – www.jobcenterzwickau.de - oder den Hausbriefkasten.
Hotline Jobcenter Zwickau: 0375 6060 0 und die zusätzliche Hotline für telefonische Anfragen unter 0375 6060 400
Diese und weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html
www.bmfsfj.de
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3. Erweiterte telefonische Erreichbarkeit der Arbeitsagentur
die Zwickauer Arbeitsagentur hat ihren Service erweitert und eine regionale Hotline für Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose und Jugendliche eingerichtet. Um der derzeitigen Situation zu entsprechen, haben wir die telefonische Erreichbarkeit weiter ausgebaut. Alle Servicetelefonnummern sind montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
- für Kundenanliegen regionale Hotline 0375 314 2000
- Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldungen Servicerufnummer 0800 4 5555 00
- Arbeitgeber Servicerufnummer 0800 4 5555 20
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Aktuelle Informationen und Hinweise der Sächsischen Staatsregierung zum Coronavirus in Sachsen
Auf dem Informationsportal finden Sie alle aktuellen Informationen zum Coronavirus in Sachsen, darunter wichtige Telefonnummern, präventive Maßnahmen sowie Informationen für Verbraucher, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Eltern, Lehrkräfte, medizinisches Personal, Polizei und Justiz.
Ab sofort können Sie sich auch an die zentrale Corona-Hotline wenden.
Telefon: 0800 100 0214
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5. Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen, Abmilderung der Belastungen für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Weitere Informationen unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.pdf
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6. Anpassungen beim Elterngeld
Nähere Infos hier.
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7. Schnelle Hilfe durch die Bürgerstiftung Limbach-Oberfrohna
Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Limbach-Oberfrohna ist, Bürgerinnen und Bürgern in Not zu helfen. Sollten Sie auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, möchten wir, das Kuratorium und der Vorstand der Stiftung, Ihnen schnell und unbürokratisch helfen. Dazu ist es notwendig, dass Sie einen formlosen Antrag an die Bürgerstiftung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna richten. Bitte schildern Sie kurz Ihre persönliche Situation und bitten um Unterstützung. Es ist wichtig, dass Sie auch Ihre Bankverbindung angeben. Wir werden Ihren Antrag so schnell wie möglich prüfen und Ihnen die Unterstützung überweisen. Nutzen Sie bitte auch unser Bürgertelefon unter 0800-3388000, um sich über die Stiftung und die Hilfsmöglichkeiten zu orientieren.
Die Mittel der Stiftung sind angesichts der Gesamtsituation begrenzt. Daher bitte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die helfen wollen, um Spenden zugunsten der hilfsbedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner von Limbach-Oberfrohna. Das Kuratorium und die Verwaltung der Stadt möchten die Bürgerstiftung in der Krise als wichtiges unbürokratisches Hilfsinstrument für unsere Stadt nutzen. Dafür brauchen wir Ihre Mithilfe. Mitglieder des Kuratoriums, Bürgermeister Volkmann und ich haben bereits gespendet und möchten Sie durch unser Beispiel animieren, die Bürgerstiftung zugunsten unserer hilfsbedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Spenden können über folgende Bankverbindung angenommen werden: Bürgerstiftung Limbach-Oberfrohna, Sparkasse Chemnitz, IBAN: DE34 8705 0000 3514 0006 70, Betreff: Spende für hilfsbedürftige Bürger.
Ein Beleg Ihrer Spende wird Ihnen selbstverständlich zugesandt. Daher benötigen wir im Betreff auch Ihre Adressdaten.
Ich setze auf Ihre Mithilfe. Herzlichen Dank!
Dr. Jesko Vogel
Vorsitzender des Kuratoriums der Bürgerstiftung
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8. Wenn die Schule zu Hause stattfindet – Tipps für Familien
herausgegeben durch die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungszentren (SIBUZ) Berlin – Infobrief-extra
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9. Kurzgeschichten zum Download
www.diekurzgeschichte.de
zusammen mit einigen kleinen Firmen wurde im ersten Lockdown ein Projekt aus dem Boden gestampft. Kurz zusammengefasst: Es handelt sich um 97 kostenlose Hörgeschichten für Kinder in 5 Kategorien mit Laufzeiten von 2:30 min bis ca. 20:00 Minuten. Die Geschichten sind geeignet für Kinder im Alter bis 12 Jahre.
Die Seite lautet: www.diekurzgeschichte.de
Die Geschichten sind zum gratis Download und Streaming, für alle etwas Gutes in einer schwierigen Zeit. Viele Eltern müssen in der Corona-Krise Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen. Mit den Kindergeschichten können Eltern sich ein wenig Freiräume schaffen.
www.zitronenbande.de
Gemeinsam mit meiner Frau schreibt und illustriert Torben Lochmann seit vielen Jahren Kindergeschichten und stellt sie kostenlos ins Internet. Durch die Corona-Krise sind über die letzten Monate zahlreiche Schulen, Kindergärten, Kirchen und Kommunen auf uns zugekommen, um unsere Geschichten in ihrer "virtuellen Kinderbetreuung" einzusetzen. Unsere Geschichten sind vollkommen kostenlos und können über diese Internetseite aufgerufen werden:
https://www.zitronenbande.de
Somit könnten wir noch mehr Familien in diesen schweren Zeiten eine Freude mit unseren Geschichten zu machen.
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10. Maßnahmen zum Gewaltschutz in der Corona-Krise
Das Bundesfamilienministerium hat sich mit den Ländern zu Maßnahmen zum Ausbau von Schutzangeboten vor Gewalt in der aktuellen Situation verständigt. Im Vordergrund steht der situationsbedingte Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung von kontaktarmen Beratungsangeboten.
Ergänzend hat der Freistaat zusätzliche Mittel in Höhe von 540.000 Euro für pandemiebedingte Mehrbedarfe im Bereich Schutz von Frauen, Kindern und Männern vor häuslicher Gewalt bereitgestellt.
„Bitte achten Sie in den nächsten Wochen besonders auf Anzeichen von Gewalt, auch gegenüber ihren Nachbarinnen, Arbeitskolleginnen oder Bekannten. Ihre Aufmerksamkeit kann andere vor Gewalt schützen!“, bittet Gleichstellungsministerin Katja Meier. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016.
Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar.
Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr.
Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.
Neben der "Nummer gegen Kummer" verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmailwww.jugendnotmail.de, die Beratungsangebote von jmd4youwww.jmd4you.de (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund), das Angebot Sofahopper.de (Hilfe für junge Menschen auf der Straße) oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.
Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.
Ausführliche und tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie
Aktion "Hallo Männer"
So stark engagieren sich so viele von euch in der aktuellen Lage in ihren Familien, danke! Gleichzeitig steigt in einer Krisensituation auch das Risiko, die Kontrolle zu verlieren und gewalttätig zu werden. Sag bewusst NEIN ZU GEWALT, Gewalt ist keine Lösung. Hier findest du Tipps, was du gegen Stress tun und die Corona-Krise ohne Gewalt bewältigen kannst:
- Akzeptiere, was du nicht ändern kannst.
- Gib dir, was du brauchst. Tu dir Gutes.
- Mach einen Plan für den Notfall, z.B. geh raus.
- Teil dich mit und erlaube dir, Unterstützung zu holen.
- Achte auf Alarmsignale wie z.B. Fluchen, Beleidigen, Zittern, Schwitzen, Schreien etc.
- jetzt musst du handeln und aus der Situation gehen.
Mehr Infos siehe PDF-Dokument.
Männer aus Limbach stehen bereit um dir zuzuhören und im Gespräch Tipps zu geben. Schreib eine Mail an maennerherzen.lo@gmail.com und es werden sich Ralf Goldhahn, Michael Illgen oder Martin Steinhäuser bei dir melden. Wer lieber reden möchte, kann auch gerne unter Telefon: 03722/95590 anrufen.
Weitere Anlaufstellen für Hilfesuchende jeder Art hat Heiko Schönherr hier zusammengestellt. Da lohnt es sich auf alle Fälle mal reinzuschauen!
Mach den ersten Schritt und hol dir Hilfe in der Not. Sich anderen mitteilen und Unterstützung zulassen ist ein Schritt wahrer Stärke!
Martin Steinhäuser, Gemeindereferent
der Evangelisch freikirchlichen Gemeinde Christuskapelle
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11. Informationen Wohngeld
Allgemeine Informationen finden Sie auf die Internetseite des zuständigen Landesministeriums oder des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat www.bmi.bund.de .
Auf den Webseiten der Länder und des BMI finden sich Wohngeldrechner, mit denen Bürgerinnen und Bürger zunächst unverbindlich kalkulieren können, ob ihnen ein Wohngeldanspruch zusteht.
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