- Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“) des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den bundesweiten Schließungen seit dem 2. November 2020 direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind.
Die Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Antragsstellung wurde bis 30. April 2021 verlängert) werden als Zuschüsse gewährt. Er wird berechnet im Vergleich zum Umsatz des Vorjahresmonats, also des Novembers bzw. Dezembers 2019 und beträgt bis zu 75 Prozent dieses Vergleichsumsatzes. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe federt die unmittelbaren Folgen der von Bund und Ländern Ende Oktober 2020 beschlossenen Einschränkungen seit dem 2. November 2020 ab, insbesondere für diejenigen Unternehmen, bei denen nicht mit Nachholeffekten beim Konsum zu rechnen ist, etwa Restaurants, Bars, Hotels oder Theater, die seit Beginn der Krise besonders betroffen sind.
Informationen zur Antragsberechtigung, Höhe der Kostenpauschale sowie der Antragsstellung finden Sie hier.
Der Bund hat die Antworten auf häufig gestellte Fragen in einer Übersicht zusammengefasst und zwei Servicenummern für Rückfragen eingerichtet:
- Telefonnummer für prüfende Dritte: 030 5268-5087
- Telefonnummer Direktantrag Soloselbständige: 030 12002-1034
Bitte wenden Sie sich an diese Servicenummern oder an den prüfenden Dritten (z. B. Ihren Steuerberater), der Sie bei der Antragstellung unterstützt hat.
Die Überbrückungshilfe III steht mit einem höherem Fördervolumen jetzt noch mehr Unternehmen zur Verfügung, wovon besonders der Einzelhandel und die Reisebranche profitieren. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wurde verbessert und erweitert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Unternehmen, die direkt von den Schließungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, können unabhänig von ihrem Umsatz Hilfen beantragen, es gibt keine Umsatzgrenze.
Die Antragsfrist wurde bis 31. August 2021 verlängert.
Informationen zur Antragsberechtigung, Höhe, den förderfähigen Kosten sowie der Antragsstellung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Antragsstellung für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen und die Überbrückungshilfen erfolgt unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de