Viele Bushaltestellen nun barrierefrei

Nach Startschuss 2016 dieses Jahr weitere acht Standorte umgestaltet

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Bushaltestellen im Stadtgebiet umgebaut. Damit setzt die Stadt Vorgaben um, die von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und seinen 16 Bundesländern aufgrund der 2008 in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention gleichermaßen angestrebt werden. Unter anderem soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Nutzer einen hindernisfreien Zugang zu schaffen. Deshalb wurden durch umfangreiche Baumaßnahmen an den Haltestellen unter anderem der Bordstein erhöht, damit beim Betreten bzw. Verlassen des Busses kein Höhenunterschied mehr überwunden werden muss. Zudem wurden verschiedene Leiteinrichtungen (sogenannte taktile Elemente) eingebaut. Zum Teil wurden barrierefreie Querungsstellen eingerichtet. Das erleichtert nicht nur Gehbehinderten, Blinden und Sehschwachen das Ereichen der Bushaltestellen. Auch viele Ältere werden die neuen Möglichkeiten zu schätzen wissen. Zudem wird durch den Umbau und das Aufstellen neuer Buswartehäuschen auch eine Aufwertung des Stadtbildes erreicht.

Seit 2016 wurden bereits umgebaut:

-       zwei Haltestellen am Rathausplatz

-       Untere Dorfstraße 1 – Bräunsdorf

-       Hoher Hain gegenüber Trafohäuschen

-       Straße Am Stadtpark

In 2020 erfolgte noch der Umbau der folgenden Haltestellen:

-       Frohnbachstraße- Limbach-O gegenüber Polizeirevier

-       Frohnbachstraße - G.-Hauptmann-Schule (östlich)

-       Straße des Friedens – Lutherkirche

-       Pleißaer Straße – Gymnasium

-       Hainstraße – Am Pappelhain

-       Helenenstraße – Simmelmarkt (Foto unten)

-       Am Hohen Hain- Trafohäuschen (südlich)

-       Am Hohen Hain – vor Wohnblock Haus-Nr. 19

Zudem erhalten die zwei neuen Haltestellen an der Marktstraße noch neue Fahrgastunterstände.

Die Gesamtkosten für die laufenden Baumaßnahmen von rund 510.000 Euro werden von der Stadt mit Hilfe von Fördermitteln über die Richtlinie ÖPNV aufgebracht.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.