Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Keine Rückmeldung bei Stadt oder Träger nötig - Erstattung erfolgt automatisch


Verfahren Elternbeitragserstattung Dezember 2020 / Januar / Februar 2021
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Eltern, die ab dem 14.12.2020 eine Notbetreuung für systemrelevante Berufe in Anspruch genommen haben, müssen Elternbeiträge entrichten. Für die Dauer der Notbetreuung erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Elternbeiträge. Die freien Träger regeln die Abrechnung und eventuelle Rückerstattung von Elternbeiträgen jeweils in eigener Verantwortung.

Für die Berechnung der Notbetreuung gelten folgende Grundsätze:
1) Eltern, welche für ihre Elternbeiträge eine Zahlung des Jugendamtes erhalten, haben diese an den Träger ihrer Kindertagesstätte weiterzuleiten.
2) Sofern die vollständige Inanspruchnahme der Notbetreuung im Zeitraum vom 14.12. bis 31.12.2020 erfolgte, wird der gesamte Dezemberbeitrag zugrunde gelegt.
3) Für die vollständige Inanspruchnahme der Notbetreuung im Zeitraum vom 1.1. bis 17.1.2021 wird der halbe Januarbeitrag zugrunde gelegt bzw. wenn die Notbetreuung im gesamten Januar stattgefunden hat, wird der vollständige Monatsbetrag für den Januar berechnet. Für den Februar ist voraussichtlich analog zu verfahren.
4) Findet die Notbetreuung nur an einzelnen Tagen statt, wird taggenau abgerechnet. Dabei ist irrelevant, wie viele Stunden das Kind an den entsprechenden Tagen in der Einrichtung war, es zählt wie auch bisher die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit.

Aufgrund der Änderung der Elternbeiträge zum 1.1. gelten unterschiedliche Tagessätze für die Krippenkinder in Dezember und Januar.

Die Erstattungen laufen wie bereits im Frühjahr über die jeweiligen Träger der Einrichtungen - Wichtig: Es muss sich keiner bei der Stadtverwaltung oder den Trägern extra melden!


Neue Kita-Elternbeiträge seit 1. Januar - Stadtrat beschließt Entlastung im Krippenbereich
In der Stadtratssitzung am 30. November berieten die Gremienmitglieder zu den zkünftigen Elternbeiträgen. Da 2020, unter anderem durch eine bessere Entlohnung des Kita-Personals, die Betriebskosten für den einzelnen Platz gestiegen waren, hatten sich auch die Elternbeiträge besonders im Krippenbereich stark erhöht. Hier hatte Oberbürgermeister Dr. Jesko Vogel dem Stadtrat eine schnelle Lösung im Sinne der Eltern vorgeschlagen. Nachdem es in der Septembersitzung bereits einen Grundsatzbeschluss dazu gab, wurde den Räten nun der Vorschlag der Verwaltung für die Elternbeiträge ab 1. Januar 2021 vorgelegt. Durch die Änderung der Umlageprozente soll es im Krippenbereich eine Entlastung geben. Die Mehrkosten von rund 110.000 Euro trägt die Stadt. Dem stimmten die Räte zu, genauso wie der Aufhebung der Satzung zu den Elternbeiträgen. Anstelle der Satzung tritt nun der Beschluss des Stadtrates. Die Satzung zur Elternbeitragserhebung in der Kindertagespflege wird angepasst.

Die Bekanntmachung zu den Elternbeiträgen (Stadtspiegel Nr. 25/2020) finden Sie hier: