Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna wird zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange veröffentlicht.

Das Planungsbüro IVAS aus Dresden erarbeitete im Namen der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna einen Entwurf zum Lärmaktionsplan.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna wird zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 16.03.2024 bis 13.04.2024 für jedermann zur Einsicht und Stellungnahme veröffentlicht.

Die Planunterlagen stehen hier digital zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna öffentlich aus.

Stellungnahmen können bis zum 13.04.2024 an die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Auslegungsort, Auslegungszeiten und der Möglichkeiten zur Übermittlung von Stellungnahmen können der beiliegenden Bekanntmachung entnommen werden. Ebenso Hinweise zum Datenschutz.

auszug aus der interaktiven lärmkarte des freistaates sachsen vom 04.04.2023auszug aus der interaktiven lärmkarte des freistaates sachsen vom 04.04.2023