Grünes Schmuckstück im Herzen der Stadt
Paul-Fritzsching-Platz überzeugt mit neuer Aufenthaltsqualität
Am 20. Mai wurde der Paul-Fritzsching-Platz gegenüber der Goethe-Grundschule an die Bevölkerung übergeben. „Ich finde, die Umgestaltung ist sehr gut gelungen und ich möchte nicht nur allen am Bau Beteiligten und dem Fördermittelgeber danken, sondern auch der Kirchgemeinde Limbach-Kändler, die als Eigentümer unserem Vorhaben zugestimmt hat“, betonte Oberbürgermeister Gerd Härtig. Er freute sich gemeinsam mit den Gästen über die deutlich erhöhte Aufenthaltsqualität und den schönen Anblick den der Park jetzt bietet. Dieser ist übrigens eng mit der Entwicklung von Limbach verbunden, denn er hat die Flurstücknummer 1 und auf dem Gelände befand sich einst der erste Friedhof der Stadt.
Im zweiten Halbjahr 2024 wurde der Platz mit Hilfe von Fördermitteln nach dem Entwurf des Planungsbüros Cattaneo & Schüppel umgestaltet. Ziel war, die Aufenthaltsqualität wesentlich zu erhöhen, ihn barrierefrei zu machen und den direkten Blick auf den Park aufzuwerten. So wurden die Wegebeziehungen optimiert und eine zentrale Anlage mit Sitzstufen aus Naturstein sowie neuen Aufenthaltsflächen entstand. Für ein angenehmes Verweilen sorgen außerdem Sitzmöglichkeiten, ein neues Beleuchtungskonzept sowie Fahrradständer und ein Balancier-Parcours für Kinder. Zudem wurde die Mauer in Richtung Lindenaustraße gereinigt und die Abdeckplatten neu aufgesetzt. Im Bereich der Treppen wurden vorhandene Stufen aus Rochlitzer Porphyr wiederverwendet. Auch der Esche-Gedenkstein wurde gereinigt und auf ein neues Fundament gesetzt. Der Friedensgedenkstein hat am Eingang des Platzes von der Straße An der Stadtkirche einen neuen Standort gefunden.
Zum Schutz der beiden prägenden Rotbuchen - auch auf Grund der an einem Baum festgestellten Krankheit - wurden strenge Schutzmaßnahmen getroffen. Mitte Dezember 2024 konnte die Baumaßnahme, in die mit Hilfe von Fördermitteln rund 390.000 Euro flossen, abgeschlossen werden. Da sich der Rasen auf den Grünflächen aber erst noch entwickeln musste, wurde er jetzt erst freigegeben.
Die Maßnahme ist Bestandteil der Städtebauförderung in dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und wird so mitfinanziert aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen. Der Fördersatz beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten.