Härtefallhilfe für Öl & Co.
Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Haushalte bei der Beantragung der Entlastungsleistungen
Die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks wird in Sachsen ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt.
„Wir begrüßen die praktische, nachhaltige und zeitsparende Möglichkeit, die Anträge digital zu stellen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings gibt es Verbrauchergruppen, die diese Vorteile aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. Während es jene gibt, die sich bewusst gegen die Nutzung von Online-Angeboten entscheiden, fühlen sich andere nicht kompetent, komplexere Anträge mit Tastatur am Bildschirm auszufüllen. „Menschen, die sich gar nicht oder sehr unsicher im Internet bewegen, dürfen nicht von der Inanspruchnahme der Härtefallhilfe ausgeschlossen werden. Schließlich soll es eine Entlastung für alle Haushalte sein, die bisher nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren“, so Eichhorst.
Daher unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen ab dem heutigen 08. Mai 2023 alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Stellen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer*innen prüfen im Auftrag der Staatsregierung ganz individuell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Wer dieses Angebot nutzen möchte, vereinbart einen Termin zum Beispiel telefonisch unter 0341 – 696 29 29 und wird dann in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei. An der Hotline der SAB unter 0351 – 4910-4999 können vorab fachliche Fragen geklärt werden.
Verbraucher*innen müssen zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bestimmte Unterlagen mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
Personalausweis für ein digitales Foto
Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
Steueridentifikationsnummer
Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
IBAN für die spätere Auszahlung
Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind
„Wir hoffen, besonders viele Haushalte mit dem Angebot zu erreichen, die keine andere Möglichkeit haben, die Entlastung des Staates für die gestiegenen Energiekosten in Anspruch zu nehmen“, so Eichhorst.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 170.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Pressemitteilung
Termin im Rathaus L.-O.:
Energieberatung Verbraucherschutzzentrale
Rathaus | Rathausplatz 1 | Haus F | Beratungsraum „Renaissance-Raum“
jeden 2. Donnerstag des Monats von 13:00 – 15:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung unter: 0800/809802400 (kostenfrei)