Was muss ich bei der Beantragung eines Reisepasses beachten?

Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Formulare - Merkblätter - Fristen - Kosten - Sonstiges - Rechtsvorschrift


Zuständigkeit

Die große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna ist für die hier mit Hauptwohnung gemeldeten Personen Personalausweis- und Passbehörde. Dieser Aufgabenbereich wird durch das Bürgerbüro erledigt.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Ablauf

Zur Beantragung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor.

Bei unter 18jährigen Personen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten notwendig. 

Für den Reisepassantrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Familienname,
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Größe
  • Augenfarbe
  • Wohnort
  • Staatsangehörigkeit
  • Fingerabdrücke (in der Regel des rechten und linken Zeigefingers) werden vor Ort ab dem vollendetem 6. Lebensjahr erfasst.

Der Reisepassantragantrag ist ab vollendetem 10. Lebensjahr zu unterschreiben.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • bei unter 18jähringen die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, der zur Antragstellung nicht mit vor Ort ist und dessen aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Negativbescheinigung des Sorgerechts für alleinstehende Sorgeberechtigte 

Formulare

Im Anhang finden Sie eine:

  • Zustimmungserklärung von Eltern/Sorgeberechtigter

Merkblätter

  • im Anhang finden Sie ein Reisepassmuster

Bearbeitungsfristen:

Die Anträge werden an die Bundesdruckerei versandt und die Reisepässe liegen dann ca. 4-6 Wochen nach der Antragstellung im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Express-Reisepässe können nach 1 Woche abgeholt werden.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bei der Antragstellung sind folgende Gebühren zu bezahlen:

  • 70,00 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben)
  • 37,50 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
  • 32,00 EUR zusätzlich für die Express-Zustellung (1 Woche)
  • 22,00 EUR zusätzlich bei 48seitigen Reisepässen 

Sonstiges

Bei der Abholung ist der alte Reisepass im Bürgerbüro abzugeben. 

Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Diese muss dann neben der Vollmacht auch den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Passgesetz, SächsPersPassG, Passverordnung