Meldebescheinigungen

Zuständigkeit - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift


Auf Antrag werden Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten der Betroffenen ausgestellt. Das sind z.B. Meldebescheinigungen, Meldebescheinigungen für die Familie, Aufenthaltsbescheinigungen für die Eheschließung, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.


Zuständigkeit:

Die Stadtverwaltung ist zuständig für das Stadtgebiet von Limbach-Oberfrohna und Neiderfrohna.


Notwendige Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass


Bearbeitungsfristen:

sofort


Folgende Bearbeitunggebühren/Kosten entstehen:

12,00 EUR


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

§18 Bundesmeldegesetz