Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.
  • Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

  • Grundstückseigentümer
  • Kaufinteressenten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
  • Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen