Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.
- Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.
Voraussetzungen
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümer
- Kaufinteressenten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
- Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Ein Service des Landes Sachsen