European Energy Award (eea)

Teilnahme der Stadt Limbach-Oberfrohna
Mit Stadtratsbeschluss vom 01.02.2010 nimmt die Stadt Limbach-Oberfrohna am Zertifizierungsverfahren European Energy Award (eea) teil. Dies ist ein Steuerungsinstrument für kommunale Energiepolitik, mit dem systematisch alle energierelevanten Aktivitäten erfasst und überprüft werden.

Im eea werden Maßnahmen erarbeitet, initiiert und umgesetzt, die dazu beitragen, dass weniger Energie benötigt wird und erneuerbare Energieträger vermehrt genutzt und nicht erneuerbare Ressourcen effizient eingesetzt werden. Dies ist sowohl energiepolitisch sinnvoll, spart aber auch langfristig Kosten, die für andere Aktivitäten eingesetzt werden können. Erste Erfolge konnten in den letzten Jahren bereits erreicht werden, beispielsweise im Bereich des kommunalen Gebäudeenergie-managements.
Mit Verabschiedung des Energiepolitischen Arbeitsprogrammes im April 2014, wurden Maßnahmen aus den sechs Handlungsfeldern festgelegt, die in den kommenden Jahren zur nachhaltigen Verbesserung der städtischen Energie- und Klimaschutzarbeit beitragen.

Träger des Verfahrens innerhalb der Stadtverwaltung ist das Energieteam, welches mit Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung besetzt ist. Zukünftig kann dieses punktuell durch weitere Mitglieder aus Politik und Wirtschaft ergänzt werden.

Die Bewertung der umgesetzten Maßnahmen aus den einzelnen Handlungsfelder erfolgt jährlich in einem internen Audit durch einen externen Berater und mind. aller 4 Jahre in einem externen Audit durch die Bundesgeschäftstelle des EEA öffentlich bestellten Auditor.

Im Jahre 2016 erhielt die Stadt Limbach-Oberfrohna erstmals den EEA. Auch 2020 erfolgte das externe Re-Audit wiederholt erfolgreich.

Im Februar 2023 möchte sich die Stadt einer weiteren externen Zertifizierung unterziehen.


Die 6 betrachteten Handlungsfelder:
Das umsetzungsorientierte eea-Verfahren verfolgt das Ziel, systematisch die vorhandenen Energieeffizienz- und Klimaschutzpotenziale über alle kommunalen Handlungsfelder hinweg zu erschließen.

Die betrachteten Handlungsfelder gliedern sich wie folgt:

Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung/ Raumordnung
Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren. Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild mit Absenkpfad über eine Festlegung im Bereich der Bauleitplanung, von städtebaulichen Wettbewerben, verbindlichen Instrumenten beim Grundstücks(ver-)kauf, der Baubewilligung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten.

Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen
In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestandes erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecontrolling und -management bis hin zu Hausmeisterschulungen und speziellen Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung.

Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung
Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Energie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwickelt. Partnerschaften im Sinne von Public – Private – Partnership zur Organisation und Finanzierung der Maßnahmen entstehen gerade in diesen Bereichen.
Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Energielieferverträge, der Verwendung von Ökostrom, der Tarifstruktur, Nah- und Fernwärmeversorgung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme aus Abfall und Abwasser bis hin zur Regenwasserbewirtschaftung.

Maßnahmenbereich 4: Mobilität
In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen. Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zur Parkraumbewirtschaftung, Temporeduzierung und Gestaltung des öffentlichen Raumes bis hin zum Mobilitätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Fuhrparks.

Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation
Die Kommune kann im Bereich ihrer internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Umsetzung eines Aktivitätenprogramms, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen.

Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation
Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen z.B. von privaten Haushalten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbau-, gesellschaften u.a.. Hierzu gehören Informationsaktivitäten angefangen bei Pressearbeit, Broschüren, Veranstaltungen bis hin zur Etablierung von Energietischen mit energie- und klimapolitisch relevanten und interessierten Akteuren. Dazu zählen auch Projekte in Schulen, die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen, die Durchführung von Wettbewerben und das Auflegen kommunaler Förderprogramme. Auch zählen zu diesem Bereich alle Aktivitäten, die die Kommunen über ihre Stadt- und Gemeindegrenze hinweg im Sinne eines interkommunalen Erfahrungsaustausches in gemeinsamen Projekten mit anderen Kommunen umsetzt.