Amtliche Beglaubigungen von Abschriften bzw. Kopien sowie Unterschriften

Zuständigkeit - Unterlagen - Kosten - Rechtsvorschrift


Benötigen Sie Beglaubigungen von Abschriften/Kopien oder Unterschriften?


Amtlich beglaubigt werden können Abschriften, Kopien sowie Unterschriften und Handzeichen.

Beglaubigung von Abschriften und Kopien:
Die Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Original bestätigt die Behörde durch einen Beglaubigungsstempel.

Beglaubigung von Unterschriften:
Die Echtheit einer Unterschrift auf einem Schriftstück kann amtlich bestätigt werden. Dies erfolgt durch die Behörde mit einem Beglaubigungsstempel. Hierzu soll die Unterschrift im Beisein des Bediensteten vollzogen werden.

Eine Beglaubigung ist nur dann zulässig, wenn das Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Hinweis:
Amtliche Beglaubigungen sind von öffentlichen Beglaubigungen abzugrenzen(gem. § 129 BGB.)Für öffentliche Beglaubigungen wird in der Regel die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben wie z.B. Vorsorgevollmachten (Betreuungsbehörde bzw. Notar), Erbschein (Notar), Eintragung im Grundbuch (Notar) oder Personenstandsurkunden (Standesamt).

Achtung: Führungszeugnisse werden nur von der ausstellenden Behörde, Bundesamt für Justiz in Bonn, beglaubigt.


Zuständigkeit:

Die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna ist für das Stadtgebiet, alle Ortsteile sowie für Niederfrohna zuständig.


Notwenige Unterlagen:

  • Originalschriftstück
  • Vorgefertigte Kopien
    • nur erforderlich, wenn die Kopie nicht inder Behörde gefertigt werden soll
  • Personaldokument

Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

  • 10,00 EUR pro Beglaubigung
  • 5,00 EUR pro Beglaubigung des Personalausweises/Reisepasses
  • gebührenfrei für Beglaubigungen in Rentensachen, nach dem Flurbereinigungsgesetz und zur Beantragung einer Entschädigung nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
  • die Kosten richten sich nach dem derzeit gültigen Sächsischen Kostenverzeichnis

Das Kopieren der Dokumente in der Stadtverwaltung ist jedoch stets kostenpflichtig

Werden die Kopien im Amt gerfertigt, Gebühren je Dokument:

  • für die erste Seite für A4 0,75 EUR
    • für A3 1,25 EUR
  • für jede weitere Seite für A4 0,50 EUR
    • für A3 1,00 EUR

Das Kopieren von Unterlagen ist kostengünstiger in Copy-Shops möglich.


Beachten Sie Bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • VwVfg §§ 33 und 34

Im Anhang finden Sie die Verwaltungskostensatzung der Stadt Limbach-Oberfrohna