Was muss ich bei der Beantragung eines Personalausweises beachten?

Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Formulare - Fristen - Kosten - Sonstiges - Rechtsvorschrift


Deutsche (im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz) sind ab vollendetem 16. Lebensjahr verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Diese Pflicht entfällt wenn sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind


Zuständigkeit

Die große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna ist für die hier mit Hauptwohnung gemeldeten Personen Personalausweis- und Passbehörde. Dieser Aufgabenbereich wird durch das Bürgerbüro erledigt.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Ablauf

Zur Beantragung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor.

Bei Personen unter 16 Jahren ist der gesetzliche Vertreter der Antragssteller, welcher auch persönlich bei der Antragstellung zugegen sein muss.

Für den Personalausweisantrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Familienname, ggf. Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Größe
  • Augenfarbe
  • gegenwärtige Anschrift
  • Staatsangehörigkeit/en
  • Ordens- und Künstlername
  • Abgabe der Fingerabdrücke

Der Personalausweisantrag ist ab vollendetem 10. Lebensjahr zu unterschreiben.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • bei unter 16jähringen die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht vor Ort sein kann

Formulare

Im Anhang finden Sie eine:

  • Zustimmungserklärung von Eltern/Sorgeberechtigter

Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Wochen. Nach Erhalt Ihres Pin-Briefes von der Bundesdruckerei liegen Ihre Personalausweise im Bürgerbüro zur Abholung bereit.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Für Antragsteller die das 24. Lebensjahr vollendet haben beträgt die Gebühr 37,00 EUR.

Für unter 24-jährige Personen beträgt die Gebühr 22,80 EUR.


Sonstiges

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis im Bürgerbüro abzugeben.

Sie können nur noch in Ausnahmefällen eine andere Person zur Abholung Ihres Personalausweises bevollmächtigen. Die Kolleginnen im Bürgerbüro informieren Sie darüber bei der Beantragung des Personalausweises.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Personalausweisgesetz, Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG)

Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis im Bürgerbüro beantragt werden. Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.