Erläuterungen:
Gefundene Gegenstände können beim Bürgerbüro der Stadt Limbach-Oberfrohna abgegeben werden. Dort werden sie registriert und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieses Zeitraumes nicht, wird der Gegenstand im Rahmen einer Fundsachenversteigerung verwertet.
Alternativ zu der Abgabe des gefundenen Gegenstandes im Bürgerbüro kann der Finder die Fundsache auch selbst aufbewahren. Ab einem Wert über 5,-- Euro ist der Finder jedoch dazu verpflichtet, die Fundsache beim Bürgerbüro registrieren zu lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn sowie Auslagenersatz, welche vom Besitzer der Fundsache zu zahlen sind.
Sie haben etwas verloren?
Auf den folgenden Seiten können Sie danach recherchieren und Ihren Anspruch auf die Fundsache online geltend machen.

