Limbach-Oberfrohna
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SEK 2020 - 4.8. Bildung und Soziales

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Bildung in Limbach-Oberfrohna • Soziales
 
•4.8. Bildung und Soziales
    4.8.1. Bildung in Limbach-Oberfrohna
    4.8.2. Soziales [noch unbesetzt]

4.8.1. Bildung in Limbach-Oberfrohna

Das Oberziel für den Bereich Bildung lautet:

• Stärkung der vorhandenen öffentlichen Bildungseinrichtungen

Die schulischen Einrichtungen sind ein entscheidender Standortfaktor der Stadt Limbach-Oberfrohna. Für die Sicherung der sozialen Chancengerechtigkeit ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Bildungsangebotes von hoher Bedeutung. Durch ein qualitativ und quantitativ gutes Bildungs- und Ausbildungsangebot werden insbesondere junge Menschen an die Stadt gebunden. Da die schulische und berufliche Qualifikation immer mehr an Bedeutung für die wirtschaftliche Perspektive jedes Einzelnen und für die Stadt gewinnt, ist die Erhaltung des Bildungsangebotes vorrangige Interessenlage.

Die in Limbach-Oberfrohna zu wählenden und zu gestaltenden Schulprofile können dem Schulstandort ein eigenes Profil geben. Eine spezifische Profilierung der vorhandenen Einrichtungen soll auf Grundlage eines untereinander abgestimmten und aufeinander aufbauenden Gesamtkonzeptes erfolgen und somit das familienfreundliche Image der Stadt unterstützen. Weiterführend über den „normalen Schulalltag“ hinaus können mit lokalen Trägern besondere Angebote für Schüler erarbeitet werden, die die Verbindung zwischen Schule und Jugendarbeit, Schule und Wirtschaft sowie Schule und Verein bzw. Nachbarschaft festigt und fördert.

4.8.1.1. Schulen

Die Stadt Limbach-Oberfrohna ist Träger von 7 Grundschulen, 3 Mittelschulen sowie von einem Gymnasium. Eine weitere Grundschule befindet sich in Trägerschaft eines Privatvereines.
Träger des Beruflichen Schulzentrums für Technik sowie der Volkshochschule ist der Landkreis Chemnitzer Land. Die Förderschule für geistig Behinderte befindet sich in Trägerschaft der Behindertenhilfe Limbach-Oberfrohna.

4.8.1.2. Ziele Schulen

Für die Schullandschaft von Limbach-Oberfrohna werden folgende Hauptziele definiert:

• Erhalt und bedarfgerechter Ausbau der Bildungseinrichtungen und qualitative
• Entwicklung
• Bildung eines Stadtelternrates



4.8.1.2.1. Albert-Schweitzer-Gymnasium:

Das Albert-Schweitzer-Gymnasium soll als 3-zügiges Gymnasium mit vielfältigen Ganztagsangeboten nicht nur als Bildungseinrichtung wirken, sondern es soll auch einen Schwerpunkt des sozio-kulturellen Lebens in der Stadt Limbach-Oberfrohna darstellen.
Neben der Wissensvermittlung im Rahmen des Bildungsauftrages steht besonders die Förderung der Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Durch das neu ausgebaute und renovierte Albert-Schweitzer-Gymnasium werden für die Stadt und das Umland optimale Lehr- und Lernvoraussetzungen vorgehalten.

Im Gegenzug wird das Gymnasium durch seine Theatergruppen und Schulchöre und durch freiwillige Aktionen für das Gemeinwohl sich zum Wohle des Gemeinwesens einsetzen und das kulturelle Leben in der Stadt bereichern.

4.8.1.2.2. Berufliches Schulzentrum für Technik:

Das Berufliche Schulzentrum in Trägerschaft des Landkreises stellt mit seinen derzeit ca. 800 Schülern eine vergleichsweise eher kleinere Einrichtung dieser Art dar.
Baulich befindet es sich nach der Komplettsanierung, der Errichtung der 2-Felder-Sporthalle und einer Holzwerkstatt in einem sehr guten Zustand und bietet somit ideale Lehr- und Lernvoraussetzungen.

Die Einrichtung besteht aus dem beruflichen Gymnasium sowie der Fachschule für Technik. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt im Bereich der Holz- und Metallbearbeitung, der Bautechnik, Farbtechnik und Textiltechnik, sodass die Einrichtung auf Zuführung von Auszubildenden aus dem Landkreis und darüber hinaus angewiesen ist.

Angesichts der neuen Kreisbildung (Landkreis Zwickau) muss darauf hingewirkt werden, dass das BSZ in Limbach-Oberfrohna erhalten bleibt. Wenn dies wegen der fehlenden Größe als Einzeleinrichtung (separates Schulzentrum) nicht erhalten bleiben kann, so ist auf jeden Fall darauf hinzuwirken, dass das Schulzentrum als Außenstelle einer Gesamteinrichtung mit mehreren Außenstellen erhalten bleibt (Dachtheorie).

Die Stadt Limbach-Oberfrohna muss durch ihre Verantwortungsträger auch innerhalb der Gremien des neuen Landkreises für den Erhalt dieser Einrichtung eintreten.

4.8.1.2.3. Mittelschulen:

Die drei Mittelschulen der Stadt Limbach-Oberfrohna (Gerhard-Hauptmann- Mittelschule, Pestalozzi-Mittelschule und Geschwister-Scholl-Mittelschule) sind in Folge der bereits vorhandenen bzw. der bis zum Jahr 2020 zu erwartenden Schülerzahlen in ihrem Bestand sicher. Die Bedeutung und die Qualität der Lehr- und Lernbedingungen zeigt sich besonders durch den Zustrom von Schülern aus dem Umland.

Als Mittelzentrum im Verdichtungsraum hat die Stadt auch künftig eine bedarfsgerechte entsprechende Anzahl von Beschulungsplätzen an den Mittelschulen vorrätig zu halten.
Insofern werden die Gerhard-Hauptmann-Mittelschule und die Pestalozzi-Mittelschule jeweils 2-zügig geführt werden. Die Geschwister-Scholl-Mittelschule wird mittelfristig ebenfalls 2-zügig weitergeführt, bei stärkerem Schüleraufkommen wird hier eine Kapazitätserweiterung in Form der 3-Zügigkeit in Erwägung gezogen.

Derzeit bietet die Gerhard-Hauptmann Mittelschule nach ihrer Generalsanierung die besten Unterrichtsbedingungen. Die Pestalozzi-Mittelschule ist zu großen Teilen bereits saniert und wird nach dem Neubau der Turnhalle ebenfalls sehr gute Lehr- und Lernbedingungen aufweisen, wobei weiterer Sanierungsbedarf vorhanden ist. Den größten Sanierungsbedarf weist die Geschwister-Scholl-Mittelschule auf.

Die Zielstellung muss sein, alle drei Mittelschulen durch Abbau des Sanierungsrückstaus an der Geschwister-Scholl-Mittelschule und der Pestalozzi-Mittelschule auf ein vergleichbares Niveau anzuheben. Die derzeit an den Mittelschulen vorhandene schwerpunktmäßige Ausrichtung (Pestalozzi-Mittelschule: musischer Bereich, Geschwister-Scholl-Mittelschule: IT-Bereich, Gerhard-Hauptmann-Mittelschule: Hauswirtschaft- und Technik-Bereich) sollte erhalten bleiben um die Vielfalt in der Mittelschullandschaft weiterhin zu gewährleisten.

Um den steigenden Nachfragebedarf nach Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, sollten auch im Mittelschulbereich die Angebote der Ganztagsbetreuung in Abhängigkeit von den jeweiligen Fördermöglichkeiten erhalten und ausgebaut werden. Dies trägt dem Anliegen Rechnung, dass sich die Schule vom reinen Lern- mehr zum Lebensort entwickelt, und dies nicht nur, weil sich die Aufenthaltsdauer der Kinder an der Schule verlängert.

Besonderes Augenmerk muss künftig auf eine noch verstärkte berufsorientierte Ausbildung gelegt werden, wobei die schon bestehenden Kooperationen zwischen Mittelschulen und den städtischen Unternehmen gefördert und intensiviert werden müssen. Zielstellung ist, dass Schüler und Lehrer möglichst frühzeitig für die Bedürfnisse der Unternehmen zu sensibilisieren und eine bedarfsgerechte Ausbildung mit Ausbildungsplatzaussichten zu unterstützen.

Gezielt soll auch die Unterstützung von lernschwachen Schülern gefördert werden, indem berufsbegleitende Projekte in Trägerschaft Dritter für diese Schüler entwickelt werden. Die Einrichtung eines Hilfsfonds durch die Stadt Limbach-Oberfrohna sollte in Erwägung gezogen werden.

4.8.1.2.4. Grundschulen:

Laut Landesentwicklungsplan sollen Grundschulen in allen zentralen Orten und in anderen Orten geführt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna befinden sich 7 staatliche Grundschulen und eine Grundschule in Trägerschaft eines privaten Vereines (GS Bräunsdorf).

Obwohl die Entwicklung von Schulen in freier Trägerschaft nur schwierig eingeschätzt werden kann, wird für die ev. Grundschule Bräunsdorf aufgrund ihrer speziellen Ausrichtung und des eingetretenen Stabilisierungsprozesses von einem langfristigen Erhalt ausgegangen.
Gemäß der Schulnetzplanung des Landkreises Chemnitzr Land vom Juli 2007 ist in der Standortplanung für die mittel- und langfristige Bedarfsprognose der öffentlichen Grundschulen für die Stadt Limbach-Oberfrohna die Existenzsicherung aller Grundschulen vorgesehen.

Die Existenzsicherung der Grundschulen wurde bisher aufgrund der Anpassung der Schulbezirke erfolgreich betrieben. Die Stadt Limbach-Oberfrohna stellt sich das erklärte Ziel, in den ländlichen Siedlungsbereichen (Wolkenburg, Rußdorf, Pleißa, Kändler) die Grundschulstandorte dauerhaft zu sichern. Die wohnortnahe Beschulung in diesen Gebieten dient nicht nur dem Aspekt der Realisierung kurzer und sicherer Schulwege, sondern geschieht auch unter Würdigung dessen, dass die Grundschulen in diesen Ortsteilen eine wichtige soziale Bindungswirkung und kommunikative Komponente erfüllen bzw. entfalten.

Die Goethe-Grundschule wird infolge der Auslagerung von Teilen des Gymnasiums in ihrer Bedeutung wachsen und weitere Kapazitäten aufbauen. Die damit zu erwartenden Wanderungsbewegungen innerhalb der Kernstadt sowie die Auswirkungen des demographischen Wandels insgesamt bergen langfristig die Gefahr, dass ein innerstädtischer Grundschulstandort mittelfristig in Frage stehen könnte.
Hierzu sind vertiefende Betrachtungen zu den Prognosewerten innerhalb der einzelnen Wohnquartierte notwendig (vergl. Abschnitt 3.3.2).

Die etablierten prägenden Bildungsangebote innerhalb der Grundschulen, wie z.B. LRS-Förderunterricht, Arbeit in AGs, naturnaher Unterricht, sportliche Ausrichtung z.T. mit Partnerschaften, „Bewegte Schule“ und Fremdsprachen haben die Attraktivität der Grundschulen gesteigert, deshalb soll daran festgehalten werden. Mit diesen speziellen Angeboten werden teilweise schon Tagesangebote umgesetzt. Daran ist unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung weiter zu arbeiten.

          • Bildung eines Stadtelternrates

Die Elternräte in den einzelnen Schulen der Stadt Limbach-Oberfrohna erfüllen einen wichtigen Auftrag im Dialogfeld zwischen Eltern und Schule. Die spezifischen Inhalte und Anforderungen dieses Dialoges sind naturgemäß in den Grund- und Mittelschulen sowie im Gymnasium sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Die Elternräte übernahmen in jüngster Zeit bei Frage der Gestaltung der Schulstruktur in unserer Stadt eine wichtige Rolle zur Bekräftigung der von der Stadt vertretenen Ansicht zum Erhalt der Schulen, vor allem der Mittelschulen.
An diese Aktivitäten soll angeknüpft werden, indem auf Initiative der Elternsprecher ein Stadtelternrat gebildet wird. Dieser soll helfen, noch bestehende Informationsdefizite innerhalb der Elternschaft sowie innerhalb der unterschiedlichen Anliegen der verschiedenen Schulformen abzubauen. Auf diese Weise könnten somit unterschiedliche Erfahrungen zum Übergang in andere Schulformen, zur besseren Vermittlung der Berufsvorbereitung, zur schwerpunktmäßigen Ausrichtung der Mittelschulen und des Austausches über bestehende Kooperationsformen gesammelt und verbreitet werden.



4.8.1.3. Kindertagesstätten/Horte

Nach der aktuellen Bedarfseinschätzung sind die derzeit in Limbach-Oberfrohna vorhandenen Kindertagesstätten und Horte ausreichend. Das Betreuungsangebot der Kindertagesstätten wird von 6 verschiedenen Trägern realisiert, wobei die städtische gemeinnützige Gesellschaft für soziale Betreuung „Bona Vita“ allein 10 Kitas unterhält. An alle 8 Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes ist ein Hort angegliedert.

4.8.1.3.1. Ziele Kindertagesstätten

    • Die realisierte Erfüllung eines 100%-igen Deckungsgrades bei der Bereitstellung des Betreuungsangebotes im Bereich Kita/Hort und Kinderkrippe wird langfristig festgeschrieben

Mit der vollständigen Absicherung des nachgefragten Betreuungsangebotes von der Krippe über die Kita bis hin zum Hort wurde in der Stadt Limbach-Oberfrohna ein Standard geschaffen, der weit über dem Durchschnitt von Deutschland, insbesondere über den der alten Bundesländer liegt. Die damit verbundene Bindung erheblicher Mittel aus dem städtischen Haushalt belegt, dass die Stadt in hohem Maße an der Aufrechterhaltung eines familienfreundlichen Klimas bemüht ist. Innerhalb des bestehenden Standortwettbewerbes spielen die Bemühungen zur Ansiedlung junger Familien bzw. zur Bindung der vorhandenen Familien an die Stadt fortwährend eine wichtige Rolle. Deshalb sollen die bestehenden Verhältnisse verstetigt werden.

Obwohl die einzelnen Träger der Betreuungseinrichtungen im wirtschaftlichen Wettbewerb untereinander stehen, sollen sie die Aufrechterhaltung ausreichender Kapazitäten als wichtiges gemeinsames Anliegen verstehen und auch weiterhin gemeinsam an der Umsetzung des Bildungsplanes arbeiten.

    • Verfestigung bestehender Kooperationen mit den Grundschulen

Im Hinblick auf die frühzeitige Schaffung der sozialen Chancengerechtigkeit und beim Übertritt in den organisierten Wissenserwerb in der Schule ist eine kompetente und fließende Begleitung der Kinder zu realisieren. Die aufgebauten Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen ermöglichen bereits eine differenzierte und frühkindliche Förderung. Der natürliche Wissensdrang der Kinder wird auf spielerische Weise entsprechend gefördert und es werden Voraussetzungen geschaffen, innerhalb einer rasant sich entwickelnden technisierten Welt sich frühzeitig Wissen anzueignen.

    • Ausprägung differenzierter Betreuungszeiten und -angebote

Im Zuge der weiteren Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt werden sich ebenso Auswirkungen auf die Gestaltung der Betreuungszeiten ergeben. Bereits heute zeichnet sich eine gewisse Nachfrage nach Erweiterung der Betreuungszeiten bis in die späten Abendstunden oder eine Ausdehnung auf den Samstag ab.

Eine Klassifizierung der weiteren Entwicklung ist sicherlich schwer möglich. Die fortschreitende Entflechtung der klassischen örtlich gebundenen „3-Generationen-Familie“ oder beispielsweise die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die damit geringer werdende Verfügbarkeit von Großeltern setzen jedoch entsprechende Prozesse in Gang.
Die Träger der Betreuungseinrichtungen sind angehalten, sich in ihrer Funktion als soziale Dienstleiser auf diese Entwicklung einzustellen. Mittelfristig sollte die Einrichtung einer Betreuungsgruppe je Einrichtung in Erwägung gezogen werden, die einen erweiterten Betreuungszeitrahmen abdeckt.

Eine weitergehende Ergänzung des Betreuungsangebotes, vor allem außerhalb der Regelzeiten, ist in unkomplizierterer Weise durch den Einsatz von Tagesmüttern zu realisieren. Die Stadt Limbach-Oberfrohna steht einer Ausweitung des bereits vorhandenen Angebotes im Tagesmütterbereich sehr aufgeschlossen gegenüber.

Die Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes ist als fortwährende Daueraufgabe zu verstehen In Anlehnung an die differenzierten Angebote innerhalb der Grundschulen soll auch in den Kitas der Gedanke einer speziellen Ausprägung im Sinne der Kinderfrühförderung je nach Bedarf und Talent der Kinder vertieft werden. Denkbar sind hier übergreifende Projekte in den Bereichen Musik, Kunst, Soziales oder Ökologie.


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