Limbach-Oberfrohna
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SEK 2020 - 4.5. Mobilität

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Straßennetz • Öffentlicher Personennahverkehr • Fußgängerverkehr • Radverkehr
 
•4.5. Mobilität
    4.5.1. Kraftfahrzeugverkehr/Straßennetz
    4.5.2.Öffentlicher Personennahverkehr
    4.5.3. Fußgängerverkehr
    4.5.4. Radverkehr

4.5. Mobilität

In der heutigen Zeit ist die Mobilität für die Wirtschaft aber auch die einzelnen Bürger ein Maßstab für Lebensqualität, Effektivität und ein wichtiger Standortfaktor. Der Laden um die Ecke oder der Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung sind eher die Ausnahme und so sind im täglichen Leben oft erhebliche Strecken zurückzulegen. Als übergeordnetes Ziel oder Leitlinie ist deshalb für alle Verkehrsnetze zu formulieren: „benutzerfreundlich – sicher – umweltschonend“.
Unter diesem Blickwinkel hat sich die AG Mobilität mit verschiedenen Netzen und abgeleiteten Fragen befasst, die nachfolgend dargestellt werden.

4.5.1. Kraftfahrzeugverkehr/Straßennetz

Die Stadt Limbach-Oberfrohna verfügt über ein sehr breit gefächertes, umfangreiches Straßennetz verschiedener Baulastträger im überwiegend guten Zustand. Erhebliche Investitionen in den zurückliegenden Jahren haben das Straßennetz leistungsfähiger werden lassen. Der Neubau des Ostrings und die neue Staatsstraße S 243 zur A 72 sei hier beispielhaft genannt.
Für die Entwicklung des Straßennetzes im Zeitraum bis 2020 wird es im Wesentlichen darauf ankommen, das Straßennetz nicht unbedingt längenmäßig zu erweitern bzw. zu vergrößern, sondern das vorhandene Netz fortführend zu sanieren und den Erfordernissen der Stadtentwicklung anzupassen. Alle Interessengruppen und Nutzer sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Das betrifft die Erwartungen von Industrie, Gewerbe und Handel an zuverlässige und schnelle Anbindung an übergeordnete Netze, die besonderen Aspekte der Wohngebiete hinsichtlich Durchfahrtsgrenzungen und des Lärmschutzes sowie die Hauptverbindungsachsen innerhalb der Stadt im Hauptstraßennetz.

Leitsatz:
Die „Westumfahrung“ der Stadt von der Roßdrehe im Ortsteil Pleißa zur Meinsdorfer Straße im Ortsteil Rußdorf ist kein Entwicklungsziel mehr.

    Das insgesamt gut ausgebaute und leistungsfähige Hauptstraßennetz in Verbindung mit naturschutzfachlichen Bewertungen des erweiterten Limbacher Teichgebietes und der mit einer entsprechenden Maßnahme verbundene Aufwand bieten zukünftig keinen Platz für derartige Entwicklungen.


Leitsatz:
Eine Verbindung zwischen Ostring und Peniger Straße (bei Viadukt) ist anzustreben, aber dies darf nicht zu Lasten einer möglichen Schienentrasse erfolgen.

    Die trotz des begonnenen Baus der A 72 Richtung Leipzig nach wie vor starken Verkehrsströme von der Autobahnanschlussstelle Limbach-Oberfrohna über die Chemnitzer Straße und den Ostring bzw. von der Burgstädter Straße Richtung Straße des Friedens, Peniger Straße oder Weststraße belasten das Stadtzentrum erheblich. Obwohl langfristig bei weiterem Baufortschritt an der Bundesautobahn A 72 ein Rückgang des betreffenden Verkehrsaufkommens erwartet wird, ist eine schnelle und vor allem lärmschonende Straßenverbindung von der Kreuzung Burgstädter Straße/Ostring in westlicher Richtung notwendig. Dabei ist ein möglicher Konflikt mit der gegenwärtigen Eisenbahntrasse, später einmal Trasse des Chemnitzer Modells, zu bewältigen. Für den Fall, dass eine Schienenverbindung zwischen den Bahnhöfen Limbach und Oberfrohna nicht aufrecht erhalten werden kann, wird dieses Straßenprojekt als vorrangig betrachtet.


Leitsatz:
Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsbeschilderung und Ampelkoordinierung ist der Durchgangsverkehr auf die gut ausgebauten Trassen zu lenken.

    Die Staatsstraßen sind gut ausgebaut und aufnahmefähig. Das betrifft die Rabensteiner Straße/ Ostring/ Burgstädter Straße, die Straße des Friedens, die Waldenburger Straße/ Weststraße/ Dorotheenstraße und die Hohensteiner Straße. Der Durchgangsverkehr soll auf diese Trassen konzentriert werden, um die Gemeindestraßen zu entlasten, Wohnlagen zu schützen und durch ununterbrochene Verkehrsführung geringe Umweltbelastungen zu erzeugen. Dagegen soll die Chemnitzer Straße als bisherige Durchgangsstraße ihren Charakter als Geschäftsstraße zurückerhalten und von Durchgangsverkehr weitestgehend entlastet werden. In ähnlicher Weise betrifft das den Straßenzug Anna-Esche-Straße/ Christophstraße.


Leitsatz:
Gebiete, in denen die Wohnbebauung maßgebend ist, soll der Straßenverkehr weitestgehend auf den Anliegerverkehr reduziert werden.

    Straßenverkehr, vor allem mit schweren Fahrzeugen und hoher Geschwindigkeit, ist einer der wichtigsten Gesichtspunkte für eine Wahl des Wohnstandortes. Bauherren und Mieter orientieren sich ganz erheblich an der Belastung durch Verkehrslärm. Ruhe und saubere Luft sind maßgeblich für das Wohlbefinden der Anwohner. Daraus leitet sich der o.g. Leitsatz ab, ein Interessenausgleich zwischen dem Ruhbedürfnis der Anwohner und einem geordneten und modernen Verkehr ist zu schaffen.


Leitsatz:
Die Bautätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum muss zukünftig noch besser koordiniert und abgestimmt werden.

    Besonders kritisiert wird zurecht unkoordiniertes Arbeiten, etwa der Eingriff verschiedener Medienträger nacheinander in die gleiche Straße. Das führt letztlich zu einer schlechteren Straße, höherem Instandhaltungsaufwand und einer Belastung für Anwohner und Nutzer gleichermaßen. Durch Langfristigkeit der Abstimmung mit den Versorgungsträgern muss ein unkoordiniertes Aufgraben auf Havariefälle beschränkt werden. Bei Investitionen ist diese Abstimmung zur Grundlage der Entscheidung über die Durchführung zu machen.


Leitsatz:
Bei Instandhaltungen und Investitionen im öffentlichen Straßennetz darf der Zustand und der Ausbaugrad der Nebenanlagen nicht vernachlässigt werden.

    Dieser Leitsatz bezieht sich in erster Linie auf die Gehwege, aber auch Stützmauern, gesicherte Übergänge, die Straßenbeleuchtung und die Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen. Soweit technische möglich und wirtschaftlich verantwortbar, sollen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich Maßnahmen der Begrünung eingeordnet werden.



4.5.2. Öffentlicher Personennahverkehr
    4.5.2.1. Schienengebundener Personennahverkehr

Seid mehreren Jahren ist Limbach-Oberfrohna auf der Schiene nicht mehr zu erreichen. Die ehemalige Bahnverbindung nach Chemnitz über Wittgensdorf Oberer Bahnhof wurde aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt und zwischenzeitlich ist die Bahntrasse durch den Bau der A 72 unterbrochen. Zum Zeitpunkt des Baus der Autobahn war die Wiederaufnahme des Schienenverkehrs nicht abzusehen, weshalb zunächst auf den teuren Brückenersatzbau verzichtet wurde. In der Folge kam es weiter zu einer Stilllegung und beginnenden Verfall der Bahnanlagen und der Bahnhöfe in Limbach und Oberfrohna. Auf dem Bahnhofgelände in Oberfrohna haben sich gewerbliche Entwicklungen vollzogen.

Leitsatz:
Das Ziel, Limbach-Oberfrohna wieder an die Schiene anzubinden und eine schnelle und umweltschonende Verbindung zum Oberzentrum Chemnitz zu schaffen, bleibt bestehen.


Die übereinstimmenden Gremienbeschlüsse der Stadt Chemnitz und der Stadt Limbach-Oberfrohna zur Vorzugsvariante einer Straßenbahnanbindung über das Chemnitz Center, südlich von Röhrsdorf und nördlich von Kändler bis zum Bahnhof Oberfrohna sind gültig und bleiben Grundlage des Handelns. Die gegenwärtige Schnellbusverbindung nach Chemnitz kann dafür kein dauerhafter Ersatz sein. Die Stadt Chemnitz hat sich zum Aus- und Umbau des Hauptbahnhofes entschieden, sodass in einigen Jahren Straßenbahnen bis in den Hauptbahnhof einfahren können. Eine Entscheidung über die Investition in bestimmte Trassen, hier insbesondere die Trasse Leipziger Straße, werden voraussichtlich im Zeitraum 2009/2010 gefällt. Eine Bahnanbindung Richtung Chemnitz auf den vorhandenen Bahnanlagen über Wittgensdorf Oberer Bahnhof als Ersatzlösung hat in der Arbeitsgruppe Mobilität keine mehrheitliche Zustimmung erfahren. Die Hauptargumente gegen eine solche Lösung liegen in dem erforderlichen Brückenbau über die Autobahn und einem zu erwartenden geringen Benutzerpotential. Im Zusammenhang mit der Angestrebten Schienenanbindung sind Verknüpfungsstellen mit dem Busverkehr und ausreichende Parkmöglichkeiten zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe Mobilität betrachtet eine Straßenbahnanbindung im Rahmen des „Chemnitzer Modells“ als zukunftsfähig und berücksichtigt dabei insbesondere Aspekte des Klima- und Lärmschutzes ebenso wie einen hohen Sicherheitsstandard. Attraktive und günstige Nahverkehrsangebote auf der Schiene erfordern zwar hohe Investitionen, sind aber gesamtwirtschaftlich vorteilhaft. Eine Schienenanbindung der Stadt Limbach-Oberfrohna wertet diese als Wohn- und Gewerbestandort deutlich auf.

    4.5.2.2. Straßengebundener Personennahverkehr – Citybus

Leitsatz:
Der Citybusverkehr ist unverzichtbar und soll vervollkommnet und optimiert werden.


Auch wenn die individuelle Motorisierung in der Bevölkerung weit verbreitet ist, müssen Angebote für Bürgerinnen und Bürger vorhanden sein und bleiben, die aus den verschiedensten Gründen auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Das betrifft vor allem die Schulkinder, ältere und behinderte Menschen. Deren besondere Bedürfnisse müssen noch besser Berücksichtigung finden. Das betrifft die Linienführung ebenso wie die eingesetzten Fahrzeuge (z.B. niedrige und entsprechend breite Ein- und Ausstiege) und die Haltestellen.

Leitsatz:
Die Anbindung der Ortsteile soll weiter verbessert werden.


Die Anbindung der Ortsteile, unabhängig ob der Überlandverkehr oder der Citybus betrachtet werden, stellt derzeit noch kein optimales Angebot dar. Die Vertaktung der Überlandlinien mit den Citybuslinien, auch das Zusammenführen an einem zentralen Verknüpfungspunkt, bleibt eine Aufgabe für den Planungszeitraum. Die Arbeitsgruppe Mobilität schätzt die Situation heute so ein, dass das gegenwärtige Angebot nicht ausreichend Anreize bietet, um auf einen Individualverkehr, vor allem in die Ortsteile zu verzichten. Da aus wirtschaftlicher Sicht natürlich nicht Linien eingerichtet werden können, die dann nur wenige Fahrgäste haben, muss über alternative Verkehrsformen und Angebote nachgedacht werden. Das Spektrum kann hier vom Einsatz kleiner Fahrzeuge bis zum Ruftaxi gehen. Ausgangspunkt jeder Betrachtung muss aber der tatsächliche Bedarf und nicht der eher subjektiv empfundene Wunsch sein.

Leitsatz:
Die Interessen der Stadt Limbach-Oberfrohna und ihrer Bürger hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs müssen auch bei einer veränderten Kreisstruktur gewahrt werden.


Der öffentlichen Personennahverkehr ist und bleibt eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Mit der Entstehung des neuen Kreises Zwickau, mit dem Kreissitz Zwickau, erhält diese Aufgabe eine außerordentliche Dimension. Die Situation im öffentlichen Personennahverkehr wird sich im zukünftigen Kreisgebiet sehr differenziert darstellen. In der Stadt Zwickau zum Beispiel stellt sich die Struktur und die Nachfragesituation völlig anders dar als in relativ dünn besiedelten und eher ländlich geprägten Gebieten. Die Stadt Limbach-Oberfrohna selbst hat sowohl einen großen ländlichen Anteil als auch die Besonderheit, die durch die Nähe zum Oberzentrum Chemnitz entsteht. Hier muss auf eine gleichmäßige und ausgewogene Entwicklung geachtet werden. Eine Konzentration auf den Zwickauer Raum im engeren Sinne zu Lasten anderer Gebiete darf nicht entstehen.



4.5.3. Fußgängerverkehr

Gehwege erfüllen eine wichtige Funktion. Sie grenzen den Verkehrsraum für die Fußgänger von der Straßenfläche ab, sorgen so für ein unbehindertes und sicheres Miteinander der verschiedenen Verkehrsformen. Im innerstädtischen Bereich dienen sie insbesondere der Verbindung zwischen den Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen, in Park- und Gartenanlagen dienen sie überwiegend dem Erholungszweck. Darüber hinaus sind traditionell in den Fußwegen verschiedene Medien, vor allem der Hausentwässerung und der Telekommunikation eingelegt. Die Ausstattung mit Fußwegen im Stadtgebiet ist differenziert. Im verdichteten Gebiet der Ortsteile Limbach, Oberfrohna und zum größten Teil auch Rußdorf sind Fußwege beidseitig vorhanden. In den anderen Ortsteilen gibt es eine Reihe nur einseitiger Fußwege oder aufgrund der ländlichen Prägung fehlen diese vollkommen.

Leitsatz:
Das städtische Fußwegenetz ist weiter in Stand zu halten und zu sanieren, ein Ausbau des Netzes bleibt auf Einzelfälle beschränkt.


Das Fußwegnetz in der Stadt hat insgesamt einen guten Zustand, in den zurückliegenden Jahren wurden große Strecken saniert bzw. Instandhaltungen durchgeführt. Im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen werden die Fußwege stets mit betrachtet und in Ordnung gebracht. Die Fußwegsituation ist historisch gewachsen und, obwohl der Fußgängerverkehr tendenziell zurückgeht, gibt es in der Bevölkerung vielfältige Wünsche, weitere Fußwege zu errichten und die vorhandenen Fußwege sicherer zu gestalten.

Beispielhaft sollen hier folgende Trassen genannt werden:

    - Hohensteiner Straße in der Ortslage Pleißa
    - Verbindungsstraße zwischen Bahnhofstraße in Kändler und neu gebauter S 243
    - Gebiet um die Kreuzung Roßdrehe/Am Kapellenberg

Neben der Frage des Vorhandenseins der entsprechenden Flächen spielt das Erschließungsbeitragsrecht eine entscheidende Rolle. Die erstmalige Schaffung eines Fußweges führt zu Erschließungsbeiträgen der anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Baugesetzbuch. Deshalb wurde in den zurückliegenden Jahren mit Ausnahme von Gebietserschließungen auf Fußwegneubauten verzichtet. Dies wird auch in den nächsten Jahren so bleiben müssen. Deutlich herausgearbeitet wurde in der Arbeitsgruppe das Erfordernis der Behindertengerechtigkeit, abgesenkte Bordsteine für Rollstuhlfahrer und Signalgebungen für sehbehinderte und blinde Mitbürger sollen schrittweise zum allgemeinen Standard entwickelt werden.

Verkehrsregelnde Anlagen für Fußgänger bedürfen einer Prüfung und Entscheidung im Einzelnen. Sie kommen auf Schulwegen und Konzentrationspunkten in Betracht. Ein Beispiel dafür kann eine Fußgängerampel auf der Peniger Straße sein.



4.5.4. Radverkehr

Rad fahren erfreut sich eines zunehmenden Zuspruches. Es ist nicht nur umweltfreundlich und gesund, sondern es wird in zunehmenden Maße auch täglich im Berufs- und Schülerverkehr genutzt. Nicht zu unterschätzen ist auch das Radfahren im touristischen und sportlichen Bereich. Der stetig steigenden Nachfrage nach ausgebauten Radwegen oder separierten Fahrspuren ist im Stadtgebiet meist durch die Trassenbreite eine Grenze gesetzt. Überwiegend herrscht eine Konkurrenzsituation zwischen motorbetriebenen Fahrzeugen, auch hinsichtlich erforderlicher Stellflächen und der Möglichkeit Radwegetrassen auszuweisen. Besonders deutlich ist das im Zuge der Waldenburger Straße.

Leitsatz:
Der gegenwärtig relativ geringe Ausbaugrad mit Radwegen soll insgesamt verbessert werden.


Die derzeit vorhandenen, meist neugebauten Radwege (zum Beispiel an der Peniger Straße) sind gut und sicher befahrbar, haben aber keine Anbindung an andere Radwege. Kritisch ist die Situation, wenn diese dann auf eine stark befahrene Straße münden und der Radfahrer keine andere Möglichkeit hat, als diese zu benutzen. Auch das Ausweichen in das weniger befahrene Netz der Nebenstraßen kann ohne Unterbrechung der Fahrt nicht erreicht werden. Die Arbeitsgruppe hat deshalb ein grobmaschiges Netz von Fahrradwegen über das gesamte Stadtgebiet als ein Entwicklungsziel herausgearbeitet. Insbesondere soll dieses dem Schülerverkehr dienen und eine Anbindung an die Nachbarorte ermöglichen. Besonders bedeutsam ist die Radverbindung vom Ortsteil Kändler staatsstraßenbegleitend vorbei an der Autobahnanschlussstelle Limbach-Oberfrohna bis nach Chemnitz. Die Freizeitstrecke im Muldental zwischen Waldenburg und Zinnberg hat hohe Priorität und kann für einen deutlichen Aufschwung im touristischen Bereich sorgen. Das Freigeben von Einbahnstraßen für Radfahrer in der Gegenrichtung bleibt umstritten und kommt nur in absolut übersichtlichen und wenig befahrenen Streckenabschnitten in Betracht. Die Nutzung stillgelegter Bahntrassen für den Radverkehr ist ein interessanter Ansatz, mit dem andere Städte und Regionen schon sehr gute Erfahrungen gemacht haben, aber sie ist zweite Wahl nach der Wiederbelebung des Schienenverkehrs.
Bei einem grundhaften Ausbau der Georgstraße sollte ein Radweg mit geplant und gebaut werden. Die Arbeitsgruppe Mobilität sieht auch gute Möglichkeiten, den Radsport in der Stadt Limbach-Oberfrohna auf Vereinsbasis oder auch durch Wettkampfveranstaltungen zu entwickeln.


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