Limbach-Oberfrohna
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

SEK 2020 - 4.4. Wohnen

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
Die Stadtentwicklung – eine Herausforderung für die Zukunft
 
•4.4. Wohnen
    4.4.1. Ziele Wohnen



Das Oberziel lautet:

• Der Strukturwandel des Wohnungsbaus im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung – Herausforderung für die Zukunft.


Daraus abgeleitete Ziele:

•Auf Grund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung leiten sich Tendenzen der Wohnraumentwicklung ab. Ziel für den Innenstadtbereich ist der Umbau und die Stabilisierung des Wohnungsbestandes.

Wie im Punkt 2 „Demographische Entwicklung“ ausführlich herausgearbeitet, wird daraufhin der Bedarf an den Wohnbauflächen, Wohnformen und Wohnungsgrößen bestimmt.
Zunächst wurden dabei einzelne Stadtquartiere hinsichtlich der städtebaulichen Struktur näher untersucht. Dazu wurden zuerst die einzelnen Stadtumbaugebiete herangezogen, die vom Stadtrat beschlossen wurden.
Es sind bzw. werden die Wohnbereiche erfasst, die intakt, stark sanierungsbedürftig sind, die zukünftig bestehen bleiben sollen bzw. einer Umgestaltung bedürfen.
Vorrangig wird dabei der innerstädtische Bereich von Limbach-Oberfrohna betrachtet. In den einzelnen Ortsteilen wird von einem Bestand an Wohnbebauung ausgegangen, der auch zukünftig erhalten bleiben wird.



4.4.1.1. Erhalt und Umgestaltung der einzelnen Stadtgebiete
    4.4.1.1.1. Erhaltung einzelner Stadtquartiere

In den vom Stadtrat beschlossenen 3 Stadtumbaugebieten wurden einzelne Quartiere einer näheren Betrachtung unterzogen.


4.4.1.1.1.1. Stadtumbaugebiet 1

Das Stadtumbaugebiet 1 ist geprägt durch Gemengelagen mit Mischbauflächen für Wohnen, Gewerbe, sozialer und kultureller Nutzung, Freizeitnutzung sowie Versorgungsanlagen. Dieses Gebiet hat eine Fläche von ca. 90 ha.
Es ist historisch gewachsen. Die vorhandenen Stadtstrukturen haben sich jedoch in den letzten Jahren maßgeblich verändert.
In diesem Stadtumbaugebiet hat sich herausgestellt, dass der Leerstand in Wohngebäuden an verkehrsreichen Straßen wie der Hohensteiner Straße, der Chemnitzer Straße, der Straße des Friedens und der Burgstädter Straße besonders hoch ist. Es ist ersichtlich, dass einzelne Gebäude – Eckgebäude seit Jahren leer stehen und nicht saniert werden.
Daher besteht die Erforderlichkeit, für die einzelnen Stadtquartiere Ziele herauszuarbeiten, die zukünftig beachtet werden sollen.

Ziele der Stadtquartiere:

Stadtquartier 1:
Bereich Lindenstraße, Bahnhof Oberfrohna, Körnerstraße, Straße des Friedens (nördlicher Teil)

Ziel:

    - Erhalt der gewerblichen Nutzung
    - Nachnutzung des Bahngebäudes jedoch Freihaltung der Bahntrasse – Vorbehalt für Chemnitzer Modell
    - weitere Ansiedlung von Gewerbe im Umfeld der Bahntrasse
    - Sanierung der Lindenstraße

Stadtquartier 2:
Bereich Körnerstraße, Straße des Friedens, Pestalozzistraße, Friedrichstraße

Ziel:
    - Erhalt der gewerblichen Nutzung

Stadtquartier 3:
Bereich Pestalozzistraße, Straße des Friedens, Albertstraße (beidseitig zwischen Paul-Seydel-Straße und Pestalozzistraße)

Ziel:
    - unbebaute Grundstücke wieder einer neuen Nutzung zuführen
    - Ansiedlung einer gewerblichen Nutzung

Stadtquartier 4:
Bereich Pestalozzistraße, Straße des Friedens, Schwarzes Gässl

Ziel:
    - Grundstücke an der Straße des Friedens können für Wohnen und nicht störendes Gewerbe genutzt werden

Stadtquartier 5:
Bereich Bahngelände, Peniger Straße, Schwarzes Gässl

Ziel:
    - Nutzung der Freifläche für Sport und Spiel
    - Fläche an der Straße des Friedens für gewerbliche Nutzung
    - Freihaltung der Bahntrasse für das Chemnitzer Modell

Stadtquartier 6:
Bereich Peniger Straße, Bahngelände, Jägerstraße, Burgstädter Straße

Ziel:
    - Bau einer Verbindungsstraße zwischen Burgstädter Straße bis Peniger Straße
    - Sanierung der Anna-Esche-Straße/Christophstraße
    - Gestaltung einer Grünfläche an der Jägerstraße
    - Ausweisung von Teilbereichen zur Wohnnutzung

Stadtquartier 7:
Bereich Burgstädter Straße, Dr. Neideck-Straße, Hohensteiner Straße, Chemnitzer Straße

Ziel:
    - Neugestaltung des Bereiches um den Dürerplatz einschließlich der Fläche der verbleibenden Dr. Neideck-Straße (Abbruch der alten Feuerwache 2009/ 2010)
    - evtl. Rückbau einzelner Gebäude Dr. Neideck-Str. nach vollständigem Leerzug und danach gewerbliche Nutzung der Grundstücke
    - Gesamtbereich um den Dürerplatz ist privilegierte Wohnlage

Stadtquartier 8:
Bereich Burgstädter Straße, Friesenweg, Dr. Neideck-Straße

Ziel:
    - gewerbliche Nutzung der Grundstücke am Friesenweg
    - Vorbehalt der Freihaltung der Bahntrasse für das Chemnitzer Modell
    - bei Wegfall der Bahnnutzung soll Gewerbeansiedlung erfolgen

Stadtquartier 9:
Bereich Weststraße, Moritzstraße, Marktstraße, Chemnitzer Straße, Hohensteiner Straße, Pleißaer Straße, Albert-Einstein-Straße

Ziel:
    - weitere erforderliche Sanierung von Gebäuden
    - Wiedernutzung der Fläche Markt 6 entsprechend dem Einfügen in die nähere Umgebung


4.4.1.1.1.2 Stadtumbaugebiet 2

Das Stadtumbaugebiet 2 ist ein innerstädtisches Gebiet in dem Wohnen und Gewerbe unmittelbar nebeneinander existieren.
Das Gebiet hat eine Fläche von ca. 33 ha. Auf Grund der städtebaulichen Entwicklung in den letzten Jahren sind größere Freiflächen entstanden, die einer neuen Nutzung zugeführt werden können.
Diese Freiflächen sind durch Abbruchmaßnahmen von leerstehenden Wohngebäuden und größeren Gewerbebrachen entstanden.
Es sind noch größere Gewerbebrachen vorhanden. Inwieweit diese Gebäude wieder genutzt werden oder abgebrochen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen.

Die Bauflächen, die derzeit unbebaut sind, haben eine Gesamtfläche von 7,6 ha. Für diese Flächen wird nicht die Erforderlichkeit gesehen, diese im Stadtumbaugebiet 2 zu belassen.

Es betrifft folgende Flächen:

    - Bereich zwischen Weststraße/ Straße Am Stadtpark/ Paul-Seydel-Straße (A)
    - Bereich der Wohngebäude an der Waldenburger Straße (B)
    - Fläche der ehemaligen Gewerbebrache der Fa. „Grobe“ ( C )
    - Bereich an der Frohnbachstraße bis Oberer Gutsweg ( D )

Grundlegende Ziele für das Stadtumbaugebiet 2:
    •Schließung von Baulücken
    •keine weitere Verdichtung von gewerblicher Nutzung
    •Abstimmung mit Eigentümern über die beabsichtigte zukünftige Nutzung der unbebauten Bauflächen

Für die einzelnen Teilbereiche wurden detaillierte Ziele herausgearbeitet, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung zukünftig gewährleisten. Im dazugehörigen Lageplan sind die einzelnen Teilbereiche gekennzeichnet.

Für die einzelnen Teilbereiche werden folgende städtebaulichen Ziele angestrebt:

- südlich der Weststraße (1,2):
        altersgerechtes Wohnen, Pflegeeinrichtungen, nicht störendes Gewerbe

- Gewerbebrache nördlich der Weststraße (3):
        Abbruch der Gewerbebrache, Wohnen und nicht störendes Gewerbe

- Weststraße Ecke Südstraße und Paul-Seydel-Straße (4):
        Wohnen - Errichtung von 1-F-H als Weiterführung der nachbarlichen Bebauung

- südlich der Dorotheenstraße mit Gewerbebrache -ehem. Fa. Roscher- (5):
        Abbruch der Gewerbebrache, weitere Verdichtung der Wohnbebauung

- Dorotheenstraße Ecke Helenenstraße -leerstehende Wohngebäude- (6):
        Sanierung der Gebäude , Abbruch der Gebäude und Neugestaltung des Kreuzungsbereiches

- obere Helenenstraße mit Gewerbebrache -ehem. Fa. Artiseda und zur Zeit Einkaufsmarkt- (7):
        Abbruch der Gewerbebrache, altersgerechtes Wohnen

- Bereich nordwestlich der Dorotheenstraße (8):
        1-F-H

- ehemalige Aktie (9):
        Nicht störendes Gewerbe und südlich Teil als Erweiterung des Stadtparks - Offenlegung des Frohnbaches

- rückwärtiger Bereich der südlichen Dorotheenstraße (10):
        weitere Verdichtung zum Wohnen



4.4.1.1.2 Umgestaltung einzelner Stadtquartiere


Mit der geänderten städtebaulichen Entwicklung werden einzelne Stadtquartiere erheblich und nachhaltig umgestaltet.
Ursache dafür sind nicht mehr benötigter Wohnraum im mehrgeschossigen Wohnungsbau und die vorhandenen Gewerbebrachen durch den wirtschaftlichen Strukturwandel. Diese Umgestaltungsmaßnahmen betreffen die bisher betrachteten Stadtumbaugebiete.
Die nachfolgend genannten einzelnen Stadtquartiere erfahren zukünftig eine grundlegende Umgestaltung.

4.4.1.1.2.1 Stadtumbaugebiet 1

a) Stadtquartier 5
Der Bereich zwischen Peniger Straße, Bahngelände bis zum Schwarzen Gässl wird so ausgebildet, dass die vorhandene Freifläche für eine zukünftige Nutzung im Freizeitbereich geplant wird.
Im unmittelbaren Bereich an der Straße des Friedens könnte eine gewerbliche Nutzung entstehen.

b) Stadtquartier 6:
In dem Stadtgebiet Peniger Straße, Bahngelände, Jägerstraße und Burgstädter Straße soll entlang der Bahntrasse eine Verbindungsstraße zwischen Burgstädter Straße und Peniger Straße gebaut werden. Diese zukünftige Verbindungsstraße ist die Weiterführung der Nordostumgehung und wesentlicher Bestandteil des Verkehrskonzeptes der Stadt.

c) Stadtquartier 7:
Der Bereich um den Dürerplatz wird zukünftig neu gestaltet. Die Gebäudezeile Dürerplatz 1- 6 sowie das Gebäude Dr. Neideck-Straße 3 –5 sollen abgebrochen werden, da eine Sanierung der Gebäude nicht wirtschaftlich ist und der Bedarf an Wohnungen in mehr-geschossigen Gebäuden nicht gegeben ist.
Nach Fertigstellung der neuen Feuerwache soll die Feuerwache an der Dr. Goerdeler-Straße abgebrochen werden. Durch die Abbrüche der Wohngebäude, der alten Feuerwache und der Freifläche an der Dr. Neideck-Straße ist die Möglichkeit vorhanden, den gesamten Bereich mit der Grünanlage neu zu planen und umzugestalten. Auf Grund
der städtebaulichen Struktur und der bestehenden Nutzung ist dieses Gebiet als bevorzugte Wohnlage einzustufen.

4.4.1.1.2.2 Stadtumbaugebiet 2

a) Bereich südlich der Dorotheenstraße mit der Gewerbebrache der ehemaligen Fa. Roscher
In diesem Bereich sollte zukünftig die Gewerbebrache der ehemaligen Fa. Roscher beseitigt werden und eine weitere Verdichtung der Wohnnutzung angestrebt werden.

b) Obere Teil der Helenenstraße mit der Gewerbebrache der ehemaligen Fa. Artiseda
Von der ehemaligen Fa. Artiseda sind neben den jetzigen Einkaufsmarkt einige Gebäude vorhanden, die leer stehen. Der Einkaufsmarkt wird verlagert. Somit könnte eine neue Bebauung und Nutzung in Form von altersgerechten Wohnen entstehen.

c) Fläche an der ehemaligen Aktie ist beräumt und könnte zum Teil bebaut werden
Denkbar wäre unmittelbar an der Waldenburger Straße/ Dorotheenstraße eine Bebauung mit nicht störendem Gewerbe. Ein wesentlicher Teil dieser Fläche sollte als Erweiterung des Stadtparks dienen und die Offenlegung des Frohnbachs erfolgen. Dies könnte als Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen werden.


4.4.1.2.3 Stadtumbaugebiet 3

Das Stadtumbaugebiet 3 ist ein wesentlicher Teil des Wohngebietes Am Wasserturm. In diesem Gebiet wurden bisher 8 Wohnblöcke mit 276 WE abgebrochen, da in diesen Wohnblöcken ein sehr hoher Leerstand an Wohnungen zu verzeichnen war.
In diesem Gebiet sind die Wohnungsgenossenschaft eG Limbach-Oberfrohna und die Gebäudegesellschaft mbH Limbach-Oberfrohna Eigentümer der Grundstücke. Weiterhin existieren einzelne Wohnblöcke mit Eigentumswohnungen.
In Betrachtung des gesamten Wohngebietes wird seitens der Wohnungsunternehmen vom Erhalt dieses Wohnungsstandortes ausgegangen.
In den letzten 2 - 3 Jahren ist geplant, weitere Wohnblöcke abzubrechen und somit Wohnraum vom Markt zu nehmen. Die entstandenen bzw. neu entstehenden Freiflächen sollen gestaltet werden.
In den angrenzenden Gebieten ist der individuelle Wohnungsbau vorhanden, wie zum Beispiel die Einfamilienhausstandorte am Marktsteig und der Gert-Hofmann-Straße.

Grundlegende Ziele für das Wohngebiet:

       - Erhalt des Wohngebietes Am Wasserturm als Wohnstandort
       - Neugestaltung der entstandenen Freiflächen
       - Die Möglichkeit für den individuellen Wohnungsbau soll gegeben sein


• Wohnflächenentwicklung - maßvolle Ausweisung von neuen Bauflächen im Randbereich des Stadtgebietes



4.4.1.2. Entwicklung neuer Wohnbauflächen

Die Entwicklung neuer Wohnbauflächen im innerstädtischen Bereich und in den Randbereichen wurde im Wohnbauflächenkonzept aufgezeigt, das im Stadtrat am 06.10.2003 in öffentlicher Sitzung beschlossen wurde. Für die Wohnbauentwicklung ist maßgebend, dass eine geordnete städtebaulichen Entwicklung erfolgt. Die Entwicklung von Bauflächen im Randbereich soll maßvoll und nach dem städtebaulichen Erfordernis durchgeführt werden.

4.4.1.2.1. Entwicklung neuer Wohnbauflächen im innerstädtischen Bereich

Im innerstädtischen Bereich existieren erhebliche Flächenpotentiale für eine mögliche Bebauung vorhanden. Es sind die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen vorhanden und eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Anlagen wird dadurch gegeben.
Eine Neubebauung der bisher unbebauten innerstädtischen Freiflächen entspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Es betrifft folgende Bereiche:
       - rückwärtige Bereich an der Hohensteiner Straße
       - Grundstücke an der Pleißengrundstraße
       - Rückwärtige Bereich an der Chemnitzer Straße
       - Grundstücke am Kleingartenweg
       - Grundstücke an der Klausstraße im OT Pleißa
       - Grundstücke an der Teichstraße

4.4.1.2.2. Entwicklung von Wohnbauflächen im Randbereich

Die Stadt Limbach-Oberfrohna wird auch zukünftig in den Randbereichen des Stadtgebietes Bauflächen ausweisen, um für Interessenten des individuellen Wohnungsbaus Bauland anbieten zu können. Es handelt sich um Flächen im Außenbereich.
Es ist zum Teil die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erforderlich.
Die Ausweisung von Bauflächen in den Randbereichen soll maßvoll erfolgen und sich an die vorhandene städtebauliche Struktur anschließen.

Das betrifft die Gebiete:
       - Erweiterung des Wohnstandortes Zeppelinstraße im OT Kändler
       - Bebauung an der Straße zum Lindenhof im OT Pleißa
       - Bebauung des Randbereiches an der Kaufunger Straße
       - Bebauung nördlich des Siedlerweges
       - Bebauung an der Straße am Frohnbach
       - Bebauung des Wohngebietes Oberer Gutsweg beidseitig der Anton-Günther-Straße
       - Bebauung an der Hohen Straße
       - Bebauung an der Sonnenstraße
       - Bebauung an der Waldenburger Straße
       - Bebauung am Mittelweg im OT Dürrengerbisdorf
       - Bebauung in der Neuen Heimat im OT Wolkenburg
       - Bebauung an der Mühlwiese im OT Wolkenburg



4.4.1.3. Zukünftige spezifische Wohnformen

Mit der Veränderung der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ändert sich auch der Bedarf an den Wohnformen.
In den letzten Jahren war der Bedarf an Wohnraum für Singles erheblich gestiegen. Dies betrifft vor allem Ein- und Zweiraumwohnungen.
Es wird eingeschätzt , dass diese Tendenz zukünftig anhalten wird.
Der Bedarf an Wohnraum für Familien hat sich so entwickelt, dass das Wohnumfeld eine große Bedeutung hat. Es wird nicht nur das unmittelbare Umfeld gesehen, sondern auch die Entfernung zu den Kindereinrichtungen, Schulen und verschiedenen Dienstleistungseinrichtungen.
Eine größere Bedeutung wird zukünftig das altersgerechte Wohnen in Form von Mehrgenerationenwohnen haben. Das hat den Vorteil, dass junge und ältere Bürger zusammenwohnen und die sozialen Kontakte der Generationen gepflegt werden.

Vorschläge für die Weiterarbeit AG Wohnen:
- Gebiet zwischen Frohnbachstraße und Straße des Friedens
- Gebiet zwischen Hainstraße und Horst-Strohbach-Straße
- Gebiet beidseitig der Hohensteiner Straße bis zur Chemnitzer Straße
- Teilung des Stadtumbaugebietes 1 in kleinere Bereiche bzw. Erweiterung des TG 1 um das Wohngebiet Am Hohen Hain
- Aufhebung des TG 5 (Kreuzung Bernhardstraße/Chemnitzer Straße/Ostring)


Thema "WOHNEN" im SEK 2020 Forum Diskutieren Sie mit!
 
 
© Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna        Impressum
Zur Druckansicht