• 1. Allgemeine Angaben zum Stadtentwicklungskonzept 2020
Die Stadtentwicklung in ihrer Gesamtheit erlebt in der heutigen Zeit sowie in zu erwartenden überschaubaren Zeiträumen einen grundlegenden Wandel mit weit reichenden Folgen und Herausforderungen für das räumliche, das wirtschaftliche und das soziale Gefüge.
Eine den zentralen Rahmen setzende Größe ist der demographische Wandel, der sich insbesondere durch eine Abnahme der Bevölkerungszahl, der Veränderung der Alters- und Familienstrukturen sowie einer geänderten räumlichen Verteilung der Bevölkerung äußert.
Verschärft wird diese Entwicklung durch eine landesweit sich abzeichnende überproportionale Verknappung des Finanzaufkommens im Vergleich zur Bevölkerungszahl.
Als Konsequenz aus dieser Gemengelage vollziehen sich derzeit im Freistaat Sachsen umfangreiche gesetzliche Anstrengungen zur Neugliederung der Verwaltungs- und Aufgabenstrukturen im Rahmen der Funktional- und Kreisreform.
Für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben der Stadt Limbach-Oberfrohna ist demzufolge eine von der Öffentlichkeit, der Verwaltung und der Politik gleichermaßen getragene Handlungsgrundlage für die weitere Entwicklung und Planung erforderlich. Das Stadtentwicklungskonzept „SEK 2020“ soll aufbauend auf die in der jüngsten Zeit bereits unternommenen Planungsanstrengungen einen weiteren Leitfaden abbilden und Grundprinzipien für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung formulieren. Es handelt sich also hierbei um kein neues Stadtentwicklungskonzept an sich, sondern um eine Fortschreibung bereits bestehender Konzepte unter geänderten Rahmenbedingungen.
Das am 01. September 1997 vom Stadtrat von Limbach-Oberfrohna beschlossene Stadtentwicklungskonzept 2010 hat ein für die damalige Zeit erkennbare Leitlinie mit einem Handlungsrahmen für die nächsten 10 bis 13 Jahre vorgegeben. Die Schnelligkeit der stattgefundenen Entwicklungsprozesse ließ zwischenzeitlich erkennen, dass eine Vielzahl der damals angestrebten Ziele bereits erfüllt sind, bzw. dass sich völlig neue, damals nicht vollständig überschaubare Gegebenheiten (z.B. Gemeindegebietsreform) als Herausforderungen ergeben haben.
Als erste Reaktion auf eine sich abzeichnende wirtschaftliche Weiterentwicklung, den Ausbau der Infrastruktur und die Maßnahmen des Stadtumbaues zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wurden als zwischenzeitliche Handlungsgrundlage das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Limbach-Oberfrohna 2010 am 05.07.2004 vom Stadtrat beschlossen. Dieses Konzept versetzte die Stadt Limbach-Oberfrohna in die Lage, einen ziel- und maßnahmeorientierten Handlungsrahmen vor allem für städtebauliche Problemgebiete mit neuen Perspektiven für die Stadterneuerung und die Qualität des Wohnens zu erstellen.
Die Orientierung dieses Handlungsinstrumentes ist also vordergründig auf die gezielte Förderung von Stadtteilen zur Stabilisierung des Wohnungsangebotes sowie zum Umgang mit Brachflächen und Leerständen gerichtet. Es enthält ausführliche analytische Aussagen, insbesondere zur Kernstadt und zu den bereits beschlossenen Sanierungsgebieten der Stadt.
Im Ergebnis der Umsetzung des INSEK konnte die Stadt Limbach-Oberfrohna im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau Ost“ in den Programmjahren seit dem Jahr 2003 für den Programmteil Rückbau 462 Wohneinheiten (ca. 28.600 m²Wohnfläche) zurückbauen, wobei Fördermittel in Höhe von 1,9 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. Für den Programmteil Aufwertung sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,28 Millionen Euro entstanden, davon waren ca. 729.000 Euro zuwendungsfähig. Mit einer Fortschreibung des INSEK im Rahmen der Fortführung der geförderten Stadtumbaumaßnahmen wird sich der Stadtrat entsprechend der sich abzeichnenden Notwendigkeiten befassen müssen.
Das SEK 2020 setzt seinen Schwerpunkt bei der inhaltlichen Erarbeitung in der Einbeziehung breiter Kreise der Öffentlichkeit. Im Vordergrund des Erarbeitungsprozesses steht die Formulierung gemeinsamer Leitbilder auf Basis einer gemeinsamen Bewertung der Ausgangssituation und die Ableitung von Zielvorgaben und Maßnahmen für einen möglichst konkreten Handlungsrahmen. Auf diese Weise soll festgelegt werden, welche thematischen und räumlichen Schwerpunkte der Stadtentwicklung künftig gewünscht sind.
Es gilt, Stadtentwicklung als einen Prozess zu begreifen, der alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Institutionen und sonstige Aufgabenträger betrifft. In einer Zeit, in der die öffentliche Hand nicht mehr alles zu leisten vermag, wird das Engagement des Bürgertums im positiven Sinn eine zunehmende Rolle bei diesem Gestaltungsprozess spielen.
Die Qualität des Stadtentwicklungsprozesses steht und fällt mit der Beteiligung der Kommunalpolitik und der Öffentlichkeit. Ein intensiver produktiver Meinungsaustausch zwischen Verwaltung, Politikern und Bürgern bietet die Möglichkeit, die Bedürfnisse und Anregungen der Bürger einerseits sowie die Wertsetzung der Politik andererseits in die Entwicklungsplanung einzubringen.
Das SEK 2020 verfolgt das Ziel, eine fachübergreifende Strategie für die Entwicklung der Stadt in der Gesamtheit zu erstellen. In einem breiten Beteiligungs- und Dialogverfahren wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der von Bürgerinnen und Bürgern, von der Stadtverwaltung und vom Stadtrat gemeinsam getragen werden soll und möglichst alle die Stadtentwicklung betreffenden Themen behandelt.. Die Einbindung relevanter Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Träger sozialer, kultureller und bildungsbezogener Infrastruktur aber auch von Vertretern der örtlichen Unternehmen ist für die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes von herausragender Bedeutung. Letztendlich geht es darum, durch eine sinnvolle Bürgerbeteiligung das Gesamtergebnis zu verbessern und eine hohe Akzeptanz des Stadtentwicklungsprozesses zu erreichen.
Unter Einbindung von überörtlichen Planvorhaben, dem Flächennutzungsplan sowie anderer Fachplanungen innerhalb der Stadt werden Leitsätzen formuliert, die als Grundlage einer langfristigen Stadtentwicklung bis zum Jahr 2020 gelten sollen. Das Stadtleitbild dient weiterhin als Ideen- und Motivationsquelle, um Projekte zu definieren und umzusetzen.
Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates von Limbach-Oberfrohna hat am 18.04.2006 den Beschluss zur Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes gefasst.
Die zu behandelnden Felder umfassen die Themen:
• Wirtschaft
• Umwelt
• Wohnen
• Mobilität
• Stadt und Umland
• Infrastruktur
• Freizeit und Kultur
• Bildung und Soziales
Entsprechend der vorgegebenen Themen wurde ein Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger von Limbach-Oberfrohna gerichtet, sich an der Mitarbeit innerhalb der acht zu bildenden Arbeitsgruppen zu beteiligen.
Die Arbeitsgruppen wurden fachlich von leitenden Mitarbeitern der Verwaltung begleitet. Im Mittelpunkt stand jedoch vorrangig die Artikulation der Anliegen und Bedürfnisse der Arbeitsgruppenmitglieder. Um den Arbeitsprozess in Gänze bürgernah zu gestalten wurde angeregt, dass die Leiter der jeweiligen Arbeitsgruppen unmittelbar aus der Bürgerschaft der Stadt Limbach-Oberfrohna gewonnen wurden. Für die Koordination der Arbeit der AG wurde die Stadtplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH der Stadt beauftragt. Unter der Leitung der Verwaltungsspitze der Stadt wurde eine Lenkungsgruppe ins Leben gerufen, die den Gesamtprozess steuert und inhaltlich sowie thematisch ordnet.
Ausgangspunkt der inhaltlichen Arbeit in den Arbeitsgruppen war zunächst eine „Ideenbörse“ auf welcher die Themenschwerpunkte in Gesprächsrunden ermittelt wurden. Hilfestellung dazu gaben ebenfalls „Ideenbögen“, auf welchen Handlungsschwerpunkte, Inhaltsvorschläge sowie erste Leitbildvorschläge formuliert wurden. Darauf aufbauend wurden von den Leitern der Arbeitsgruppen Themenvorschläge zur Gliederung der inhaltlichen Arbeit mit den Arbeitsgruppenmitgliedern abgestimmt. Von den Fachämtern wurden die notwendigen Informationen zu den Themenvorschlägen zugearbeitet. Benötigtes externes Fachwissen wurde in Form von Einzelvorträgen beigesteuert.
Unter Bewertung und Abwägung von Chancen, Risiken und Potentialen wurden im Verlauf des Kommunikationsprozesses Ziele und Leitbilder formuliert. Die Bearbeitung des Themenkataloges innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen ist unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der Diskussionsprozess ist somit noch nicht abgeschlossen und die politische Entscheidung steht noch aus.



