Einfache Melderegisterauskunft Online
Hier können Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Limbach-Oberfrohna beantragen.
Die einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig und kostet EUR 6,30. Für die Nutzung ist es notwendig, der Stadt Limbach-Oberfrohna eine Einzugsermächtigung über den Betrag zu erteilen. Dies erfolgt im Online-Beantragungsformular.
Für die Beantragung klicken Sie bitte hier:
Die Rechtsgrundlage für die Einfache Melderegisterauskunft ist § 32 Abs. 1 SächsMG
Weitere Hinweise zur Bezahlung, zu den Rechtsgrundlagen und zur Datensicherheit finden Sie im Dialog Beantragung.
Antragsteller, die eine einfache Melderegisterauskunft über das Internet erhalten können, sind insbesondere:
Alle Ämter, Behörden, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Limbach-Oberfrohna
- Versorgungsträger ( Envia, ESG etc. ), GEZ und ADAC
- Kreditinstitute, Versicherungen, Verlage und Versandhäuser
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Inkassobüros und ähnliche Berufsgruppen, soweit sie ihren Sitz im Innland haben
- Gebäude- und Wohnungsunternehmen mit Sitz im Stadtgebiet.