Limbach-Oberfrohna
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Einfache Melderegisterauskunft Online

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Hier können Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Limbach-Oberfrohna beantragen.
 


Die einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig und kostet EUR 6,30. Für die Nutzung ist es notwendig, der Stadt Limbach-Oberfrohna eine Einzugsermächtigung über den Betrag zu erteilen. Dies erfolgt im Online-Beantragungsformular.
Für die Beantragung klicken Sie bitte hier:

  • Die Rechtsgrundlage für die Einfache Melderegisterauskunft ist § 32 Abs. 1 SächsMG

  • Weitere Hinweise zur Bezahlung, zu den Rechtsgrundlagen und zur Datensicherheit finden Sie im     Dialog Beantragung.

  • Antragsteller, die eine einfache Melderegisterauskunft über das Internet erhalten können, sind     insbesondere:

    1. Alle Ämter, Behörden, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

    2. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Limbach-Oberfrohna

    3. Versorgungsträger ( Envia, ESG etc. ), GEZ und ADAC

    4. Kreditinstitute, Versicherungen, Verlage und Versandhäuser

    5. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Inkassobüros und ähnliche Berufsgruppen, soweit sie ihren Sitz im Innland haben

    6. Gebäude- und Wohnungsunternehmen mit Sitz im Stadtgebiet.


     
     
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